Verdacht auf Tierquälerei in Buchs SG
Halter von halb verhungertem Pferd angezeigt

Ein Ross musste am Ostersamstag in Buchs SG eingeschläfert werden, weil es halb verhungert war. Jetzt wurde gegen den Pferdehalter eine Strafuntersuchung eingeleitet.
Publiziert: 17.04.2020 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 21.08.2020 um 22:00 Uhr
Von weitem sichtbar: Das Ross regte sich nicht.
Foto: BLICK-Leserreporter
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Drama auf einem Pferdehof bei Buchs SG! Schockierende Bilder zeigen ein bis auf die Knochen abgemagertes Pferd. Der Schimmel liegt regungslos auf dem Boden im Gatter. BLICK-Leserreporter Andreas Vetsch (54) bemerkt den Misstand am Karsamstag, alarmiert daraufhin umgehend die Ostschweizer Tierärztin Luzia Schweizer aus Gams SG.

Doch für den Schimmel kommt jede Hilfe zu spät. Der Tierärztin bleibt nichts anderes übrig als das Ross einzuschläfern. Wie das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen jetzt in einer Mitteilung schreibt, war das Tier war aufgrund mangelhafter Ernährung stark geschwächt.

Strafuntersuchung und Tierhalteverbot für Pferdebesitzer

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft St. Gallen gegen den Tierhalter Roman T.* (39) eine Strafuntersuchung wegen Tierquälerei eingeleitet. Zudem wurde gegen den Pferdebesitzer ein Tierhalteverbot verfügt.

Ein zweites Pferd, das auf dem Bauernhof vom St. Galler Veterinäramt vorgefunden wurde, wurde vorsorglich beschlagnahmt und abtransportiert. «Grund dafür war der schlechte Nährzustand des Tieres und die Tatsache, dass keine Futtervorräte vorhanden waren», so die Staatsanwaltschaft.

Roman T. (39) war bereits im Visier des Veterinäramts

Bereits Ende Januar hatte der Veterinärdienst den Hof kontrolliert, nachdem eine anonyme Meldung zur Hundehaltung eingegangen war. Bei der Kontrolle untersuchte der Veterinärdienst auch die Pferdehaltung und stellte bauliche Mängel am Stall sowie bei der Haltung der Pferde fest.

Die Pferde hatten zum damaligen Zeitpunkt aber genügend Futter, Wasser und Stroh. Zudem waren auch die Stroh- und Heuvorräte ausreichend. Der Veterinärdienst verfügte eine Korrektur der Mängel – nahm Roman T. die beiden Pferde damals aber nicht weg.

«Es bestanden keine Anhaltspunkte, dass sich der Zustand der Pferde innert kurzer Zeit massiv verschlechtern könnte», heisst es bei der Staatsanwaltschaft. Eine Nachkontrolle war aber geplant. «Wie in solchen Fällen üblich finden diese innerhalb von drei bis vier Monaten nach der Verfügung statt.» Doch für den Schimmel kam der Besuch des Veterinäramts auf dem Hof zu spät.

Pferdehalter hatte wegen Hundehaltung schon Probleme

Dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen war der Roman T. bereits bekannt. Als Hundehalter gab es mit dem Hofbesitzer bereits wegen der Registrierung der Tiere Probleme – und nicht nur das. In der Vergangenheit ist es auch schon zu mehreren Beissvorfällen mit andern Hunden gekommen. Die Konsequenz: Roman T. bekam eine Strafanzeige und wurde verurteilt.

Eine Meldung zur Pferdehaltung im Fall von Buchs ging zwar im Herbst beim örtlichen Tierschutzverein ein, diese sei aber nicht bis zum Veterinärdienst gelangt. Weshalb dem so war, will das Amt jetzt zusammen mit dem Tierschutzverein so schnell wie möglich klären. «Ziel muss es sein, dass Meldungen von Tierleiden schnell und umfassend an das Amt gelangen, damit es die Tierhalterinnen und Tierhalter kontrollieren und nötigenfalls durchgreifen kann», heisst es in der Mitteilung des St. Galler Gesundheitsdepartements vom Freitag.

Als das Veterinäramt am Ostersamstag wegen des halb verhungerten Schimmels auf den Hof ausrückte, seien in puncto Hundehaltung jedoch keine Tierschutzmängel festgestellt worden. Das Veterinäramt gibt an, dass weitere Kontrollen der Tierhaltung von Roman T. vorgesehen seien. (rad)

*Name geändert

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