Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilt 69-Jährigen
IV-Rentner ignoriert Billett-Entzug – vom Sohn verpetzt

Ein 69-jähriger Rentner, der trotz Führerausweisentzug jahrelang immer wieder hinter dem Steuer sass, wurde vom Bezirksgericht Kreuzlingen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Publiziert: 14.03.2024 um 18:37 Uhr

Unverbesserlich! Trotz Ausweisentzug setzte sich ein IV-Rentner (69) aus dem Kanton Thurgau immer wieder ans Steuer. Und das jahrelang. Jetzt musste sich der Mann vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung verantworten. 

Das Strassenverkehrsamt Zürich hatte ihm das Billett bereits 2006 auf unbestimmte Zeit entzogen. Im Zeitraum zwischen 2018 und 2021 wurde er trotzdem dreimal beim Autofahren erwischt.

Wortkarg und einschlägig vorbestraft

Im Gericht gab sich der Angeklagte wortkarg. «Ich sage nichts», antwortete er laut dem «St. Galler Tagblatt» auf fast sämtliche Fragen des Richters.

2006 wurde dem Mann das Billett auf unbestimmte Zeit entzogen (Symbolbild).
Foto: imago/Sven Simon

Doch die Beweise sprachen für sich: Von einer der Fahrten gibt es sogar ein Video. Aufgenommen wurde es vom Sohn des Angeklagten. Dieser ertappte seinen einschlägig vorbestraften und gesundheitlich angeschlagenen Vater bei mehreren Fahrten als Lenker.

Um sich bei der Beweisführung nicht allein auf die Aussagen des Sohnes stützen zu müssen, setzte die Staatsanwaltschaft durch, dass das Video für den Prozess verwertet werden durfte. Die Aufnahme erfolgte nicht durch eine On-Board- oder Bodycam. Der Sohn filmte gezielt mit dem Handy, als er seinen Vater am Steuer beobachtete. 

Richter: «Gefahr für sich selbst und andere»

Der Richter stellte gegenüber dem 69-Jährigen klar: «Sie sind eine Gefahr für sich selbst und für andere.» Mit Autofahren müsse jetzt endgültig Schluss sein.

Das Gericht kam der Forderung der Staatsanwaltschaft nach und verurteilte den IV-Rentner wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung und trotz Entzug des Ausweises zu einer Geldstrafe. Zusätzlich gehen die Verfahrensgebühr, die Untersuchungskosten sowie die Polizeikosten zu seinen Lasten. 

Einsicht zeigte der 69-Jährige keine: «Das ist lächerlich!», rief er nach der Urteilsverkündung – und stürmte aus dem Gerichtssaal. (noo)

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