Noch eine Panne im Fall Hefenhofen
Drei Pferde ohne Einverständnis versteigert

Weil sie ihre beiden Ponys und ihren Freiberger bei Ulrich K. eingestellt hatte, wurden diese beschlagnahmt und versteigert. Ohne Einverständnis der Besitzerin. Deswegen verklagte Regula D. (42) das Thurgauer Veterinäramt – ohne Erfolg.
Publiziert: 31.01.2019 um 22:52 Uhr
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Aktualisiert: 01.02.2019 um 10:44 Uhr
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Marco LatzerReporter Ostschweiz

Er gilt als schlimmster Tierquäler der Schweiz. Jahrelang konnte Ulrich K.* (50) auf seinem Betrieb in Hefenhofen TG machen, was er wollte. An Vorschriften hielt sich der Skandalzüchter nicht, bedrohte Beamte. Erst als BLICK im Sommer 2017 Bilder von verhungerten und halbtoten Pferden veröffentlichte, wurde der Betrieb geräumt.

Betroffen war und ist auch die St. Gallerin Regula D.** (42). Ihre beiden Ponys sowie ein Freiberger waren bei K. untergebracht. Die Pferdebesitzerin zu BLICK: «Sie sollten nur ein paar Tage da sein – zum Decken!»

Besitzerin verklagte das Veterinäramt

Doch bei der Hofräumung werden auch ihre drei Lieblinge durch das Thurgauer Veterinäramt beschlagnahmt. Obwohl Regula D. als Eigentümerin der Tiere in der Pferdedatenbank Agate eingetragen war. 

Die Ponys Felix (im Bild) und Sansibar sowie der Freiberger Anschau wurden durch die Thurgauer Behörden zwangsversteigert, obwohl sie nicht Tierquäler Ulrich K. gehörten.
Foto: zvg
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Doch während andere rechtmässige Tierhalter ihre Pferde zurückerhielten, wurden ihre kurzerhand versteigert. «Ich besitze keinen Führerschein, verfüge über keine Transportmöglichkeit und konnte deshalb nicht kurzfristig vor Ort sein, um die Sache zu regeln», so D. weiter. Sie ist überzeugt: «Der Verkauf meiner Tiere war illegal.» Mit ihren Belegen reicht sie Klage gegen das Veterinäramt ein, fordert 38'175 Franken Schadenersatz.

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Schlappe aus «formaljuristischen Gründen»

Doch vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht erleidet D. Schiffbruch. Die Richter versenken ihre Klage am 3. Januar 2019 aus «formaljuristischen Gründen». 

Begründung: «Bei der Beklagten handelt es sich lediglich um eine Dienst- bzw. Behördenstelle.» Diese habe zwar die Versteigerung der Pferde veranlasst, stelle aber kein «Haftungssubjekt» dar.

Kurz: Sie hätte gegen den «Staat Thurgau» klagen müssen – war quasi an der falschen Adresse. Mehr Erfolg verspricht sie sich jetzt von ihrer Anzeige gegen Amtstierarzt Martin H.*, den D. für den Verlust ihrer Tiere verantwortlich macht. 

Vier Tierärzte haben Strafverfahren am Hals

Die Staatsanwaltschaft bestätigt BLICK den Eingang der Strafanzeige. Damit ist H., wie der Informationsdienst des Kantons bestätigt, schon der vierte Mitarbeiter des Veterinäramtes, gegen den ermittelt wird. Der Fall Hefenhofen ist also noch lange nicht zu den Akten gelegt.

*Name bekannt

**Name geändert

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