Foto: Unsplash/MatNapo

Nach Anmeldungen aus dem Ausland
Thurgau sortiert Impf-Drängler aus

Polen, Deutschland, USA: Im Kanton Thurgau melden sich tausende Impf-Drängler aus der ganzen Welt an. Die Verantwortlichen brauchen hunderte Stunden, um die Anmeldungen zu sortieren.
Publiziert: 28.04.2021 um 21:27 Uhr
|
Aktualisiert: 28.04.2021 um 22:32 Uhr

Seit vergangener Woche können sich im Kanton Thurgau alle impfwilligen Erwachsenen für einen Termin zur Corona-Impfung anmelden. Dieses Angebot nutzen aber nicht nur die Einwohner des Kantons, sondern auch findige Ausländer, berichtet das «Tagblatt.»

«Es gab sogar Anmeldungen aus Polen und den USA», sagt Regierungsrat Urs Martin (42, SVP). Man müsse seit Monaten mehrere hundert Stunden aufwenden, um die Impf-Drängler auszusortieren.

Keine Kontrollen, keine Atteste

Bis anhin konnten sich etwa grenznahe Deutsche problemlos für eine Impfung anmelden. Zwar seien viele Anmeldungen aussortiert worden. Allerdings sei nicht auszuschliessen, dass sich vereinzelt auch Impf-Drängler an den Kontrollen vorbeischmuggeln konnten, so das «Tagblatt».

Im Kanton Thurgau werden Tausende Impf-Anmeldungen aussortiert.
Foto: keystone-sda.ch
1/7

Als «besonders fehleranfällig» habe sich das Anmelde-Tool gezeigt, so Martin. Vor allem bei den Angaben zum gesundheitlichen Zustand dürfte geschummelt worden sein. Urs Martin sagt dazu: «Wenn einer lügt, dann lässt ihn das System durch.»

Auf eine Kontrolle der Angaben zum Gesundheitszustand verzichtet der Kanton Thurgau weiterhin. Anders als etwa im Kanton Zürich müssen Impfwillige kein Attest zum Termin mitbringen. Ein Nachweis, ob die bei der Anmeldung gemachten Angaben auch tatsächlich stimmen, fehlt damit. Offensichtlich unplausible Fälle weise man allerdings bei der Eingangskontrolle zurück, so der Regierungsrat.

Nur wenige Ausnahmen

Impf-Drängler müssen indes mit Konsequenzen rechnen, sagt Urs Martin. Man prüfe «in einzelnen Fällen», ob sich Personen eine Impfung erschlichen und damit strafbar gemacht hätten.

Ausnahmen vom Impf-Verbot gelten nur für das Gesundheitspersonal aus Deutschland, welches im Thurgau arbeitet. Diese könnten ihre Tätigkeit nachweisen und würden dann auch geimpft, sagt Martin. Ebenso dürfen sich Patienten aus den Nachbarkantonen mit einem Thurgauer Hausarzt im Ostschweizer Kanton impfen lassen. (zis)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?