Lena R. starb am Ostermontag
Tauchlehrer von Diessenhofen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Tödlicher Unfall am Ostersonntag 2021: Eine junge Frau starb bei einem Tauchgang im Rhein bei Diessenhofen TG, nachdem sie mit einem Kursschiff zusammengestossen war. Nun steht der Chef des Tauchcenters vor Gericht.
Publiziert: 07.02.2022 um 11:52 Uhr
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Aktualisiert: 10.03.2022 um 17:04 Uhr

Die Thurgauer Architektin Lena R.* (†29) war eine begeisterte Taucherin. Zusammen mit ihrer Tauchgruppe war sie regelmässig in Schweizer Seen und Flüssen unterwegs, so auch am Osterwochenende 2021. Am Ostersonntag traf sich die Tauchgruppe bei Diessenhofen TG – Ziel war ein Tauchgang im Rhein. Der verantwortliche Tauchleiter versicherte, dass kein Kursschiff verkehren würde. Doch das stimmte nicht: Als Lena R. im Wasser war, fuhr auch die MS Thurgau der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein AG (URh) den Fluss entlang. R. prallte mit dem Kursschiff zusammen und starb dabei.

Taucherin prallte mit Kursschiff zusammen
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Tote aus Rhein gezogen:Taucherin prallte mit Kursschiff zusammen

Nach dem Unglück hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet, der Tauchleiter steht am Montag in Frauenfeld TG vor Gericht. Wie der «Landbote» berichtet, fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung – sie verlangt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von 5000 Franken. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Missverständnis im Mailverkehr

Laut der Anklageschrift soll es ein Missverständnis zwischen dem Beschuldigten und der Schifffahrtsgesellschaft gegeben haben. Denn der Tauchleiter hatte sich rund zwei Wochen zuvor bei der URh erkundigt, ob am Ostersonntag trotz Corona Kursschiffe verkehren würden. Von einer Mitarbeiterin der Schifffahrtsgesellschaft erhielt er die Antwort, dass das erste Schiff um 9.10 Uhr fahren würde.

Die 29-jährige Lena R. starb an Ostern 2021 bei einem Tauchgang im Rhein.
Foto: zvg
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Eine Woche später meldete er sich erneut bei der URh. Er kündigte den Tauchgang auf den Ostersonntag zwischen 8 und 9.30 Uhr an und wollte wissen, ob das passt. «Am Ostermontag fahren wir mit einem Schiff. Schaffhausen ab 11.10 Uhr», schrieb die URh als Antwort. Der Tauchleiter fragte gleich noch mal nach, ob das Schiff um 9.10 Uhr nun doch nicht fahren würde. Denn wenn das so sei, könnten sie auch eine Stunde später mit dem Tauchgang beginnen. «Richtig, es fährt nur ein Schiff. Das 9.10 Uhr fährt nicht», hiess es vonseiten der URh.

Bewilligung fehlte

Doch der beschuldigte Tauchleiter hatte dabei ein Detail übersehen: In der Mail war nicht vom Ostersonntag, sondern vom Ostermontag die Rede. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb vor, er habe die Mail nicht richtig gelesen und es versäumt, das offensichtliche Missverständnis zu klären – ein Missverständnis mit tödlichen Folgen.

Laut der Staatsanwaltschaft war das aber nicht der einzige Fehler, den der Tauchleiter machte. Er hätte beispielsweise auch nie auf dem Gebiet des Kantons Thurgau tauchen dürfen, dazu fehlte ihm die notwendige Ausnahmebewilligung. Und: Er hatte es versäumt, an der Ein- und Ausstiegsstelle die vorgeschriebene blau-weisse Tauchflagge anzubringen, um Schiffsführer auf die Taucher aufmerksam zu machen. (bra)

*Name geändert

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