Doch kein Pnos-«Balladenabend» in Kaltbrunn SG
Polizei stellte Sänger an die Grenze

Am Samstagabend traf sich die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) in der Linthebene. Nur die Musik fehlte: Der Sänger der rechtsextremen Band «Flak» wurde von der Polizei zurück an die Grenze eskortiert.
Publiziert: 23.10.2016 um 18:37 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:57 Uhr
Michael Sahli

Im Gasthof Löwen im beschaulichen Kaltbrunn SG ist wieder Ruhe eingekehrt. Am Samstagabend trafen sich hier einige Dutzend Mitglieder der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (Pnos), richtiggehend umzingelt von Polizei und Medien. Der Anlass fand nur eine Woche nach dem Neonazi-Konzert in Unterwasser SG mit bis zu 6000 Besuchern statt. Doch: Dieses Mal waren die Behörden aufmerksamer.

Vor dem Party-Chalet in Kaltbrunn: Einzelne Teilnehmer der Pnos-Feier hatten am Interesse der Medien keine Freude.
Foto: BLICK

Eigentlich hätte Philipp Neumann, Sänger der rechtstradikalen Band «Flak» auftreten und «Balladen» zum Besten geben sollen. Auch Sven Skoda vom Widerstand West, einem Verbund der rechtsextremen Freien Kameradschaften aus Deutschland, stand auf dem Programm. Die Pnos rechnete aber nicht mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol). Auf Facebook beklagt sich die Partei: «Als negativ ist zu bewerten, dass Sven Skoda und Phil von Flak mit einer Einreisesperre belegt und an die Schweizer Grenze geleitet wurden.»

«Wenn die Polizei alle Illegalen so schnell ausschaffen würde...»

Dass es ausgerechnet an einem Pnos-Anlass zu einer «Ausschaffung» kam, nervt die Rechtsradikalen: «Die Pnos würde es freuen, wenn die Polizei alle illegalen Ausländer so schnell ausschaffen würde, wie unsere Gäste.» Fazit: «Völkische Ansichten sind in der Schweiz nicht länger toleriert.»

Kein Auftritt in Kaltbrunn: Philipp «Phil» Neumann von der deutschen Band Flak wurde von der Polizei an die Grenze eskortiert.
So berichtet die Pnos über den Anlass.

Bei der Kantonspolizei St. Gallen bestätigt man den Einsatz: «Es stimmt, dass gegen eine Person eine Einreisesperre verfügt wurde. Eine weitere Person ist freiwillig ausgereist.» Bei der Rückschaffung habe es keine Probleme gegeben.

Beim Bundesamt für Polizei heisst es auf Nachfrage von BLICK: «Eine Einreisesperre kann verfügt werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist – gerade im Bereich von Gewaltextremismus.» Man habe im konkreten Fall auf einen Hinweis des Nachrichtendienst des Bundes reagiert.

Ob der geplante «Balladenabend» trotz der unerwarteten «Ausschaffung» stattfinden konnte, wollte man bei der Pnos nicht beantworten.

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