Bauer (62) wollte Bauern (41) töten lassen
Mildere Strafe für Hansueli Z.

Jakob G.* (41) wurde im Jahr 2010 in seinem Kuhstall brutal niedergeschlagen – von zwei Auftragskillern. Hansueli Z.* (62) wurde im Januar 2016 zu einer teilbedingten Strafe von 30 Monaten verurteilt. Jetzt wurde das Urteil reduziert.
Publiziert: 27.06.2017 um 14:02 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 23:29 Uhr
Dusan T.
Foto: Adrian Bretscher
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Nicht mehr 30 Monate teilbedingt, sondern nur noch 20 Monate bedingt: Das Ausserrhoder Obergericht hat die Freiheitsstrafe gegen Bauer Hansueli Z.* (62) aus Rehetobel AR reduziert. Er hatte vor sieben Jahren seinen Nachbarn Jakob G.* (41) durch Schläger verprügeln lassen.

Das Opfer Jakob G. (41).
Foto: Toini Lindroos

Am Schuldspruch wegen Anstiftung zu Angriff, Körperverletzung und Hausfriedensbruch hielt das Obergericht fest, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor geht. Das Strafmass wurde deutlich gesenkt. Das Kantonsgericht hatte Hansueli Z. 2015 noch zu einer teilbedingten Strafe von 30 Monaten – davon zwölf Monate vollziehbar – verurteilt.

Zwei Gehilfen, die zusammen mit dem Bauern vor Gericht standen, verurteilte das Obergericht zu bedingten Freiheitsstrafe von je zwei Jahren. 

Hansueli Z. heuerte zwei Schläger an.
Foto: Philippe Rossier

Die brutale Attacke liegt sieben Jahre zurück. Drei maskierte Schläger versteckten sich im Stall auf dem Hof des Opfers. Als der Landwirt seine Kühe melken wollte, schlugen ihn zwei der Täter mit Fäusten, Fusstritten und einem Holzstock mit Metallteil zusammen. Der dritte Täter stand Schmiere.

Opfer schwer verletzt

Das Opfer Jakob G. wurde schwer verletzt und lag tagelang wegen einer Hirnerschütterung, mehreren Brüchen und Rissquetschwunden auf der Intensivstation. Die Schläger waren vom Nachbarn des Opfers angestiftet worden und erhielten für die Tat 17'500 Franken. Als sie ihren Auftraggeber erpressten, ging dieser zur Polizei.

Das Opfer Jakob G. (41).
Foto: zvg

Die drei Schläger kamen bereits 2012 vor Gericht. Sie erhielten Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und vier Jahren. Dass der auftraggebende Bauer und die beiden Helfer erst später vor Gericht kamen, berücksichtigte das Obergericht jetzt als strafmildernd. Zudem sollen Verfahrensfehler passiert sein.

Das Obergericht folgte bei der Strafzumessung auch einer neuen Praxis des Bundesgerichts, wie die Gerichtsschreiberin auf Anfrage erklärte. Das Verschulden des Bauern wurde als mittelschwer eingestuft.

Jahrelanger Streit

Der Bauer und seine beiden Gehilfen hatten die Tat gestanden. Als Motiv gab der Bauer 2015 vor Kantonsgericht an, er habe seit Jahren Streit mit seinem Nachbarn gehabt. Dieser habe versucht, seine Kühe zu vergiften. Er habe ihm einen Denkzettel verpassen wollen. (SDA/stj)

* Namen der Redaktion bekannt

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