Arboner Hobby-Fischer bekam saftige Corona-Strafe aufgebrummt
Mit diesem Grenz-Trick kämpft Peter Künzi gegen die Ösi-Busse

Der Hickhack um eine Corona-Busse der österreichischen Seepolizei gegen zwei Thurgauer Fischer geht in die nächste Runde. Der Anwalt der Schweizer setzt dabei auf ein juristisches Schlupfloch auf dem Bodensee.
Publiziert: 07.07.2020 um 11:02 Uhr

Noch tuckert Peter Künzi weiter auf dem Bodensee herum, auch wenn er dafür Sprüche einstecken muss. Manche erkundigen sich scherzhaft, ob er nicht schon längst in der Kiste sein müsse.

Seit dem 3. April hat der 59-jährige Thurgauer ein Verfahren bei den österreichischen Behörden am Hals (BLICK berichtete). Damals war Künzi zusammen mit einem Kollegen auf einem 6,6 Meter langen Fischerboot unterwegs. Drei Felchen hatten die beiden an Land gezogen – und sich eine Busse von je 450 Euro eingefangen.

Busse nicht akzeptiert, Anwalt eingeschaltet

Künzi und sein Begleiter waren mitten in der Corona-Epidemie in der Bregenzer Bucht von der österreichischen Seepolizei kontrolliert worden. Die Beamten kannten dabei keine Gnade mit den Arboner Hobbyfischern: Weil sie den vorgeschriebenen Mindestabstand auf dem kleinen Boot nicht eingehalten hätten und weil Künzi und sein Kollege nicht im gleichen Haushalt lebten, wurde die saftige Busse ausgestellt – ganz getreu dem österreichischen Recht.

Peter Künzi soll 450 Euro Corona-Busse zahlen. Dagegen wehrt sich der Arboner Hobby-Fischer.
Foto: Manuel Nagel, Thurgauer Zeitung
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Genau hier setzen die beiden Schweizer jetzt aber an. Künzi und sein Freund haben die Busse bis heute nicht akzeptiert und schalteten stattdessen mit Beat Hirt einen Rechtsanwalt ein. Gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» sagt Hirt: «Die beiden waren ja gar nicht in Österreich.»

Hirt und die beiden Fischer wollen die Grenzen in diesem Fall ganz genau ausloten – im sprichwörtlichen Sinn: So ist der Rechtsstatus des Bodensees nämlich nicht restlos geklärt, eine verbindlich gezogene Seegrenze gibt es nicht. Und: Hirt setzt für seine Mandanten auch auf die sogenannte Haldentheorie. Nach der umfasst die Staatshoheit jeweils den Uferbereich bis zu einer Wassertiefe von 25 Metern. Peter Künzi und sein Kollege seien aber bei einer Wassertiefe von rund 80 Metern kontrolliert worden.

«Völlig schwachsinnig»

Der Anwalt hat aus diesem Grund nun eine Aufhebung der Strafverfügung beantragt. Künzi will seine Busse auf gar keinen Fall bezahlen, egal, wie man in Österreich entscheidet. Lieber würde er die alternative Knaststrafe von einem Tag und 18 Stunden in Kauf nehmen.

Noch lieber wäre ihm aber, wenn die Behörden im Nachbarland ganz von einer Bestrafung absehen würden. Zum «St. Galler Tagblatt» sagt Künzi dazu: «Ich hoffe, dass bei denen möglichst bald einer zur Besinnung kommt und einsieht, dass das alles völlig schwachsinnig ist.» (cat)

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