«Es ist eine Lachnummer»
2:08
Agatha Bortolin (76):«Es ist eine Lachnummer»

Agatha Bortolin will Fahrerflucht-Busse nicht zahlen
So viel kostet der Knast-Aufenthalt des Thurgauer Grosis

Agatha Bortolin aus Amriswil TG weigert sich eine Busse wegen Fahrerflucht zu bezahlen. Lieber geht sie für vier Tage in den Knast. Und das kostet – und zwar den Steuerzahler.
Publiziert: 12.08.2021 um 18:38 Uhr
|
Aktualisiert: 14.10.2021 um 16:33 Uhr
Agatha Bortolin aus Amriswil TG hat einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht kassiert.
Foto: Siggi Bucher
1/11
Johannes Hillig

Aus Protest geht Agatha Bortolin (76) aus Amriswil TG in den Knast. Sie weigert sich, die Busse wegen Fahrerflucht zu zahlen. Denn schliesslich sei sie unschuldig. «Und ich will nicht für etwas zahlen, das ich gar nicht getan habe», sagte das zwölffache Grosi diese Woche zu Blick. Knast statt Busse.

Für ihren Zwangsurlaub muss Bortolin übrigens nichts bezahlen. Das übernimmt der Staat. Unterkunft, Verpflegung und Sicherheit. Pro Tag kostet ein Häftling 176 Franken, wie Silvio Stierli vom Departement für Justiz und Sicherheit des Kanton Thurgau auf Anfrage von Blick erklärt.

Die vier Tage Knast der Thurgauerin kosten den Staat also 704 Franken. Deutlich weniger als die eigentliche Fahrerflucht-Busse von 1280 Franken.

Sie kann Antrag zum Stricken stellen

Entspannt wird die Zeit im Knast allerdings nicht. Schon jetzt ist klar: Die Abläufe sind durchgetaktet. «Die Insassen werden jeweils um 7.15 Uhr geweckt», so Stierli zu Blick. Danach gibt es Frühstück, um 12 Uhr dann Mittagessen und um 17 Uhr Abendessen.

Zwischen 11 und 13.45 Uhr sowie von 16 bis 17.45 Uhr steht die Zellentür offen. Sozialzeit ist angesagt. Dann können die Insassen zum Beispiel im Hof spazieren, wenn sie möchten. Danach gehts wieder ab in die Zelle. Die Türe wird dann geschlossen.

Die Zeit im Knast will die gebürtige Niederländerin nutzen, um zu lesen. Einige Bücher habe sie dafür schon zur Seite gelegt. Eigentlich hält sie viel lieber Stricknadeln in der Hand. Aber lismen in der Zelle ist grundsätzlich verboten. Aber es bestehe die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen, der geprüft und ausnahmsweise bewilligt werden könne, erklärt der Departments-Sprecher.

Nicht jeder kann seine Busse im Knast absitzen

Knast statt Busse: Mit dieser Einstellung ist Bortolin nicht allein in der Schweiz. 2019 wurden 1487 Personen mit einem «Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe» oder einer «Ersatzfreiheitsstrafe» ins Gefängnis eingewiesen. Darunter auch mehrere Hundert Personen, die sich weigerten (oder nicht imstande waren), ihre Busse zu bezahlen. Eine Statistik des Bundes zeigt: In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Anzahl Fälle mehr als verdoppelt.

Aber einfach so wegen jeder Lappalie ins Gefängnis gehen und damit Geld sparen, geht nicht. Für eine Parkbusse hinter Gitter zu gehen, ist nicht möglich. Die Möglichkeit besteht nur bei mittelschweren oder schweren Vergehen. Zum Beispiel Fahrerflucht.

In der Regel kneifen aber die meisten, wenn mit Knast gedroht wird. So auch Giuseppe Grasso (58) aus Weinfelden TG. Für eine Attacke auf seinen Nachbarn sollte er zwölf Tage sitzen. Am Ende hielt er es nur drei Stunden im Knast aus. Der Grund: Die Zelle war ihm zu versifft. Der Italiener bezahlte schliesslich. Die renitente Rentnerin will dagegen die vier Tage im Gefängnis durchziehen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?