Ohne Fahrausweis gefahren
Gericht erteilt Ex-Buschauffeur Berufsverbot

Ein Ex-Chauffeur der Basler Verkehrs-Betriebe übte seinen Job eineinhalb Jahre ohne Fahrausweis aus. Nun hat ihn das Gericht verurteilt. In den nächsten fünf Jahren wird er sich beruflich umorientieren müssen.
Publiziert: 10.01.2023 um 19:19 Uhr
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Aktualisiert: 11.01.2023 um 22:14 Uhr

Nächste Station: Berufsverbot. So hat das Baselbieter Strafgericht im Fall eines ehemaligen Buschauffeurs (36) entschieden. Der Chauffeur kutschierte zwischen März 2020 und September 2021 Fahrgäste der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) durch die Gegend. Sein Vergehen: Er hatte keinen Fahrausweis.

Am Dienstag musste sich der Ex-Chauffeur vor Gericht verantworten, berichtet die «Basler Zeitung». Dabei ging es nicht nur um die Fahrten ohne Billett, sondern auch um Kokain und versuchte schwere Körperverletzung.

Passanten mitgeschleift

Im Herbst vor vier Jahren eskalierte ein heftiger Streit auf offener Strasse zwischen dem Verurteilten und einer Autofahrerin in Muttenz BL. Als ein Passant der Autofahrerin schliesslich zur Hilfe kam, lud der Angeklagte den Mann auf der Motorhaube auf und schleifte ihn mit seinem Wagen einige Meter mit. Neben diesem Delikt war der Ex-Chauffeur auch wegen Kokainkonsums am Steuer angeklagt.

Als Chauffeur kutschierte der Verurteilte seine Fahrgäste durch die Region – einen Fahrausweis hatte er aber eineinhalb Jahre nicht.
Foto: Getty Images/Lonely Planet Images
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Kein Landesverweis

Das Strafgericht erteilte dem Angeklagten ein Berufsverbot. Fünf Jahre lang wird er keine Personentransporte durchführen dürfen. Zudem ist er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten auf Bewährung und zu einer Busse von 57 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt worden.

Von einem Landesverweis sah das Gericht ab. Der Grund: Der Ex-Chauffeur, der über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügt, hat keine strafrechtliche Vergangenheit. Somit habe er laut Gericht eine gute Prognose für die Zukunft. (bab)


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