Das erste Piercing nach dem Lockdown
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Nach Lockerung:Das erste Piercing nach dem Lockdown

Nach Lockerung
Das erste Tattoo nach dem Lockdown

Nach sechs Wochen Lockdown in der Schweiz dürfen heute Montag Coiffeursalons, Nagelstudios, Gartencenter und Baumärkte wieder öffnen. BLICK berichtet den ganzen Tag live von den Lockdown-Lockerungen.
Publiziert: 27.04.2020 um 06:06 Uhr
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Aktualisiert: 02.05.2020 um 12:37 Uhr

Das Coronavirus hat die Schweiz fest im Würgegriff. Seitdem der Bundesrat am 16. März 2020 die «ausserordentliche Lage» erklärt hat, herrscht Notstand. Auf den Tag genau sechs Wochen dauert der Lockdown nun schon an.

Jetzt wird das Notrecht-Regime erstmals gelockert. Denn der Bundesrat hat beschlossen, dass mit dem heutigen Montag, 27. April, die ersten Geschäfte wieder öffnen dürfen.

BLICK berichtet live über Lockdown-Lockerungen

BLICK ist in der ganzen Schweiz unterwegs und berichtet den ganzen Tag live über die Lockdown-Lockerungen, wenn ein kleines Stückchen lang ersehnte Normalität wieder in den Schweizer Alltag zurückkehrt.

Diese BLICK-Leserin genoss am Montag ihren Coiffeur-Besuch in Basel. Es gab blonde Highlights. «Es herrschte gelassene, humorvolle Stimmung», sagt die Frau, die anonym bleiben möchte.
Foto: BLICK-Leserreporter
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Endlich ist Schluss mit den Bad-Hair-Days: Coiffeursalons und Nagelstudios gehören zu den ersten, die ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen (BLICK berichtete).

Baumärkte und Gartencenter öffnen wieder

Und auch Hobbybotaniker und Heimwerker kommen auf ihre Kosten. Gartencenter und Baumärkte dürfen ihre Tore ebenfalls wieder öffnen – mit den notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln. Und auch im Gesundheitswesen dürfen nun wieder Patienten mit nicht dringlichen Behandlungen behandelt werden.

Sämtliche Lockdown-Lockerungen gelten jedoch mit Vorbehalt. Die kommenden Wochen werden wegweisend sein. Derzeit ist ab 11. Mai die Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen und weiterer Läden geplant. Den genauen Entscheid wird der Bundesrat am 29. April fällen.

In einem dritten Schritt sollen am 8. Juni die Wiedereröffnung von Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken folgen. Dann könnte auch das nach wie vor geltende Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen gelockert werden. Über genauere Details will der Bundesrat am 27. Mai entscheiden. (rad)

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