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Vierfachmord von Rupperswil
Thomas N. (35) schwänzt Prozess vor Obergericht

Der Vierfachmörder von Rupperswil, Thomas N., wird an der Berufungsverhandlung nicht teilnehmen.
Publiziert: 21.11.2018 um 09:03 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 19:46 Uhr

Thomas N.* wird an seiner Berufungsverhandlung am 13. Dezember nicht vor dem Obergericht erscheinen. Das teilt das Gericht des Kantons Aargau am Mittwoch mit. «Der Beschuldigte wurde auf sein Gesuch hin von der Teilnahme an der Gerichtsverhandlung dispensiert», heisst es in der Mitteilung. Somit beschränkt sich die Befragung vor Ort auf die Sachverständigen und die Parteivorträge der amtlichen Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft. Zu den Gründen, warum N. der erneute Gang vors Gericht erspart bleibt, wollte das Gericht keine Auskunft geben.

Der Vierfachmörder von Rupperswil war zuvor in die Berufung gegangen. Thomas N. beantragt die Aufhebung der vom Bezirksgericht Lenzburg angeordneten ordentlichen Verwahrung.

Der Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil beginnt
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Rekapitulation zum Fall:Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Verwahrung für Thomas N.
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Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin die Anschlussberufung erklärt. Sie beantragt, es sei eine lebenslängliche Verwahrung anzuordnen und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen auszusprechen.

Zudem sei die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete vollzugsbegleitende ambulante Massnahme aufzuheben.

Das erstinstanzliche Urteil

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte Thomas N. am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.

Es sprach Thomas N. diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Zudem verpflichtete es den Schweizer, der in der Nähe des Tatorts in Rupperswil bei seiner Mutter wohnte, zur Zahlung von mehr als einer Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weiteren Kosten.

Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehle eine wichtige Voraussetzung, hiess es bei der Urteilsbegründung. Der Beschuldigte sei nicht, wie vom Gesetz verlangt, von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet worden.

Schockierende Bluttat kurz vor Weihnachten

Der Vierfachmord von Rupperswil hielt die Schweiz monatelang in Atem. Kurz vor Weihnachten, am 21. Dezember 2015, kam es im Spitzbirrli-Quartier zur Bluttat. Thomas N. (35) tötete Carla Schauer (†48), ihre beiden Söhne Davin (†13) und Dion (†19) sowie dessen Freundin Simona F.* (†21).

Nach seiner Tat setzte er das Haus in Brand und floh. Was damals noch niemand ahnte: Der Mörder wohnte im gleichen Quartier – nur 500 Meter vom Tatort entfernt. Erst nach monatelangen Ermittlungen ging der Polizei der Junggeselle und gescheiterte Jus-Student Thomas N. ins Netz. (man)

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