Mann wollte Züge nicht rausrücken
Kurioser Modelleisenbahn-Streit vor Solothurner Gericht

Vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern wurde ein kurioser Fall verhandelt. Dabei stritten sich zwei Männer um zwei Modell-Lokomotiven.
Publiziert: 08.04.2022 um 17:13 Uhr
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Aktualisiert: 14.04.2022 um 14:39 Uhr

Grosser Streit um kleine Lokomotiven am Amtsgericht Solothurn-Lebern. Ein Solothurner und ein Zürcher stritten sich um zwei Modelle. Einer wollte sie haben, der andere nicht rausrücken. Bei den beiden Modellen handelt es sich um eine Lokomotive der Rhätischen Bahn und einer Elektro-Zahnradlokomotive der Schöllenenbahn.

Das Gericht entschied in dem Streit: Der Solothurner muss die Modelle rausrücken und dem Zürcher übergeben – und zwar bis spätestens am 8. April. Tut er dies nicht, «wird das Oberamt Region Solothurn angewiesen, umgehend die zwangsweise Herausgabe der Modelllokomotiven zu veranlassen, nötigenfalls unter Anwendung von Polizeigewalt», wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Falls die Modelle nicht übergeben werden, wäre eine Busse von bis zu 10'000 Franken möglich. Ausserdem muss der Solothurner 200 Franken Parteientschädigung bezahlen und die Gerichtskosten von 950 Franken übernehmen.

Die Diesellok Tm 2/2 der Rhätischen Bahn. Um ein Modell dieser Lok stritten die beiden Männer vor Gericht.
Foto: Screenshot swissbahn.ch
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Eisenbahn-Verein kennt den Fall nicht

Nicht nur der Fall ist kurios, sondern auch die Veröffentlichung des Urteils. Denn der Entscheid wurde im Solothurner Amtsblatt publiziert. Ungewöhnlich. Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Urteil nicht per Post zugestellt werden kann.

Wieso der Solothurner im Besitz der Modelle war und wie es genau dazu kam, ist ebenfalls ein Rätsel. Auch für den Präsidenten des Vereins Solothurner Eisenbahn-Amateure Erich Landolt. Gegenüber der «Aargauer Zeitung» sagt er, dass er die beiden nicht kenne und es sich nicht um Mitglieder des Vereins handle. Dass es wegen zweier Modelle zum Streit kommt, könne er sich nicht erklären. (rs)

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