Bundesgericht bleibt hart
Solothurner nach Drohung und Ohrfeigen verurteilt

Anfang Oktober 2020 ist ein Solothurner auf einen Lieferwagenfahrer losgegangen. Der Täter verteilte zwei Ohrfeigen. Nun hat sich das Bundesgericht mit dem Fall befasst.
Publiziert: 30.08.2023 um 14:01 Uhr
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Aktualisiert: 30.08.2023 um 14:44 Uhr

Ein Solothurner ist für eine Drohung und zwei ausgeteilte Ohrfeigen zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Der Mann war auf den Fahrer eines Lieferwagens losgegangen.

Die Tat ereignete sich Anfang Oktober 2020 in einer Strasse, die normalerweise für den Durchgangsverkehr gesperrt ist. Der Fahrer des Wagens sollte in der Nähe Waren abliefern und benutzte diese Strasse, weil die übliche Zufahrt aufgrund von Bauarbeiten gesperrt war. Kurz vor seinem Ziel überholte er eine Gruppe von Kindern, die von zwei Familienvätern begleitet wurde.

Familienvater verurteilt

Als der Lieferant anhielt, packte ihn einer der Väter durch das Fenster und versetzte ihm eine Ohrfeige. Er drohte ihm mit Schlimmerem, falls er die Strasse wieder benützen sollte, und schloss mit einer zweiten Ohrfeige ab. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Ein Solothurner muss für Drohungen und Ohrfeigen blechen. Das entschied das Bundesgericht (Archivbild).
Foto: Keystone

Die Beteiligten erstatteten beide Anzeige. Der Fahrer wurde wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und Lärmbelästigung verurteilt, aber schliesslich freigesprochen. Das Gericht stellte fest, dass er normal im zweiten Gang mit einer Höchstgeschwindigkeit von 29 Kilometern pro Stunde gefahren war.

Der Familienvater wurde zunächst wegen Tätlichkeiten und Drohungen zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 150 Franken und einer Busse von 150 Franken verurteilt. In der zweiten Instanz wurde die Geldstrafe auf 15 Tagessätze zu 170 Franken erhöht.

Mann verfolgte Lieferwagen

Für das Bundesgericht ist die Beurteilung des Sachverhalts durch die Solothurner Justiz nicht zu beanstanden. Diese hielt fest, der Beschwerdeführer sei sehr verärgert über die Benützung der sonst gesperrten Strasse gewesen und habe dies als Regelverstoss empfunden. Spontan habe er die Verfolgung des Lieferwagens aufgenommen, während sein Nachbar versucht habe, ihn zurückzuhalten.

Die Tatsache, dass in der Anklageschrift fälschlicherweise von Todesdrohungen die Rede sei, entkräftet laut Bundesgericht den Vorwurf der Drohungen nicht. Der Angeklagte habe gewusst, was ihm vorgeworfen werde. (SDA)

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