So trickste er die Justiz aus
Kinderschänder William W. (46) zog Fussfessel einfach aus!

Fünf Minderjährige hat William W. 2018 sexuell missbraucht und belästigt. Dafür wurde er angeklagt. Jetzt kommt raus: Seit 2016 verstiess der vorbestrafte Kinderschänder gegen Auflagen und blieb trotzdem auf freiem Fuss.
Publiziert: 07.02.2020 um 12:24 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2020 um 19:40 Uhr
William W. (46) posiert Oben ohne im Internet. Der mehrfach verurteilte Kinderschänder wird so schnell wohl nicht mehr freikommen.
Foto: zVg
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William W.* (46) ist wegen sexuellen Missbrauchs an mehreren Kindern angeklagt. Bis ihm der Prozess gemacht wird, sitzt er in Untersuchungshaft. Das Leid von drei Kindern und zwei Teenagern hätte möglicherweise verhindert werden können.

Bereits in der Vergangenheit hat der Schweizer mit kolumbianischen Wurzeln immer wieder Minderjährige missbraucht. Darunter fünf Kinder in den 90ern und 2006 die damals achtjährige Selina S.* (21). Dafür wird er verurteilt. Bei der stationären Therapie macht er aber nicht mit.

2016 kommt er auf freien Fuss, muss allerdings eine GPS-Überwachungsfessel tragen. Ausserdem ist er verpflichtet, regelmässige Drogentests zu machen, einen Therapeuten zu besuchen und darf nur im geschützten Wohnheim übernachten. Ansonsten droht eine Verwahrung.

Wie jetzt rauskommt, nahm der Mann diese Auflagen kaum ernst. Und die Behörden liessen ihn gewähren, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Fussfessel mehrmals ausgeschaltet

Einem Untersuchungsbericht zufolge, der der Zeitung vorliegt, geht bereits drei Monate nach dem Prozess der Kontakt zu William W. verloren. Er habe das GPS-Gerät nicht richtig aufgeladen, «weshalb sich dieses ausgeschaltet habe». Zwei Monate später verschwindet der Pädophile erneut für drei Tage vom Radar. Der damals 43-Jährige wird ermahnt. Vier Monate später wiederholt sich das Ganze. Doch es passiert wieder nichts.

Gleichzeitig schläft er bei seiner Freundin, schwänzt Drogentests und lässt sich auch nicht beim Therapeuten blicken.

William W. reist ohne Überwachung ins Ausland

2017 läuft der Vertrag mit dem geschützten Wohnheim aus. William W. zieht in eine 1-Zimmer-Wohnung in Zofingen AG. Alleine. Mittlerweile ist er auch Mitglied bei einer Kirchengemeinschaft in Olten. Mit dieser will er nach Brüssel zu einem christlichen Kongress reisen. Darum stellt er ein Gesuch, die Fussfessel für vier Tage entfernen zu dürfen. Diese sei sowieso «vollkommen ungeeignet, um Straftaten zu verhindern», schreibt er im Antrag. Am 22. November 2017 schmettert das Solothurner Innendepartement das Gesuch ab.

William W. fährt trotzdem nach Belgien. Die Bewährungshilfe schreibt im Untersuchungsbericht, dass dort das letzte Signal der Fussfessel empfangen wurde. Vier Tage herrscht Funkstille.

Als er sich bei seinem Bewährungshelfer wieder meldet, ist die Fessel nicht mehr am Körper. Sie sei abgerissen, gibt er an. Das Gerät wird wieder angebracht und der Mann zum vierten Mal ermahnt, wie der «Tages-Anzeiger» enthüllt.

Gutachter warnte vor Rückfall

Mit der Fessel am Fuss eröffnet der mittlerweile 45-jährige Schweizer das Restaurant Kleinholz in Olten. Direkt neben einem Spielplatz. Trotz Bedenken der Behörden. Im Juni 2018 stellt ein Gutachter ein «erhöhtes Risiko für erneute sexuelle Übergriffe an Kindern» fest. William W. bleibt dennoch frei und wird im Juli wie befürchtet rückfällig.

Mehrere Kinder werden in den folgenden Monaten sexuell missbraucht. Darunter auch ein achtjähriger Bub. Zwei weitere Opfer sollen gar erst sechs- und fünfjährig gewesen sein. William W. vergriff sich an ihnen in der Wohnung von Freunden während Hochzeitsvorbereitungen. Das jüngste Kind wurde zwei Monate später in der Oltner Kirche erneut missbraucht. Zwei 13-jährige Mädchen gehören laut Anklageschrift ebenfalls zu William W.'s Opfern. Was seine Fussfessel betrifft – im September folgt die 13. Ermahnung.

Kein Fehlverhalten bei Behörden

Im November 2018 klicken die Handschellen. Eine Verwahrung wird beantragt. Demnächst muss er sich für seine Taten vor Gericht verantworten. Ob er dann hinter Gittern landet oder erneut eine Therapie verordnet bekommt, wird sich zeigen.

Die seit dem Prozess 2016 involvierten Behörden haben keine Konsequenzen zu befürchten. Laut einer externen Untersuchung, die der Solothurner Justizdirektor Roland Fürst in Auftrag gegeben hat, gebe es «keine Hinweise auf fehlerhaftes Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Amtes für Justizvollzug», heisst es. (man)

* Name bekannt

«Es ist unverständlich, dass er nicht lebenslänglich sitzt»
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Er missbrauchte sie mit acht:«Es ist unverständlich, dass er nicht lebenslänglich sitzt»
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