So wurde der Vierfachmörder wirklich gefasst!
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Protokoll des Grauens:Polizist von Geheimnisverletzung freigesprochen

Seile und Pistole
Staatsanwaltschaft will im Fall Rupperswil Spuren vernichten

Die Beweisgegenstände im Fall des Vierfachmordes von Rupperswil sollen vernichtet werden, fordert die Staatsanwaltschaft. Die Kriminalpolizei wehrt sich dagegen und will sie für eine Museumsausstellung erhalten.
Publiziert: 06.02.2019 um 16:04 Uhr
Wurden in ihrem eigenen Haus ermordet: Carla Schauer (Mitte, †48) mit ihren beiden Söhnen Davin (l., †13) und Dion (r., †19).
Foto: ZVG
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Thomas Nick (35) löschte in Rupperswil AG vier Menschenleben aus und wurde zu lebenslanger Haft mit ordentlicher Verwahrung verurteilt. Im Rahmen der Ermittlungen gegen ihn wurden 270 Gegenstände beschlagnahmt. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, sollen sie nun vernichtet werden, schreibt die «Aargauer Zeitung».

Dazu gehören Seile, Kabelbinder, eine Pistole und Klebeband sowie ein Notizbuch und Hundefotos. Aber auch Blut, Urin und Handydaten sollen verschwinden. Das Bezirks- und Obergericht sind auf diesen Antrag nicht eingetreten. Es sei nicht ersichtlich, aufgrund welcher Grundlage das Gericht darüber entscheiden kann. Die Staatsanwaltschaft solle selber «die sachgemässen» Verfügungen treffen, hielten die Gerichte fest.

Gegen die Vernichtung der Gegenstände wehrt sich die Polizei. Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau und Verantwortlicher für das Polizeimuseum in Aarau, sagt: «Es wäre meines Erachtens ein Fehler, diese Gegenstände zu entsorgen.» Aufgrund ihres «historischen Wertes» sollen sie in 20 bis 30 Jahren im Kriminalmuseum ausgestellt werden.

Gericht streicht Senn Geld

Ob das Gericht dies gutheissen wird, ist noch unklar. Nicht gutheissen tut es auf jeden Fall das Honorar von Nicks Pflichtverteidigerin Renate Senn.

Im Dezember ging vor dem Obergericht in Aarau der Berufungsprozess des Vierfachmörders über die Bühne.Das Aargauer Obergericht hat Senn nun für ihren Aufwand von drei Tagen entschädigt. Tatsächlich hatte die Pflichtverteidigerin aber eine ganze Woche gearbeitet, zitiert die «Aargauer Zeitung» aus einem schriftlichen Urteil. Zu viel, befand das Obergericht. Es bezeichnete Senns Rechnung als «deutlich überhöht».

Die Rechtsanwältin hatte mit Vierfachmörder Nick erneut kommuniziert, um sich in Fragen des Massnahmenrechts einzuarbeiten. Dem Gericht zufolge wäre dies aber nicht nötig gewesen, weil sie mit dem Thema schon «bestens vertraut» sei. Infolge erstellte die Richter eine eigene Kostennote: 27 statt 46 Stunden. Dafür soll Senn 6000 Franken erhalten.

Zweite Honorarkürzung

Bereits beim Lenzburger Bezirksgericht blitzte Senn im ersten Prozess mit ihrer Rechnung ab. Sie hatte damals zehn Stunden für ein Telefonat mit der Mutter des Mörders verrechnet. Das gehöre nicht zum notwendigen Aufwand einer amtlichen Verteidigung, entschied das Gericht und strich Senns Entschädigung für die Teilnahme an der viertägigen Gerichtsverhandlung.

Der Fall

Die Feuerwehrmänner sind die Ersten, die das Grauen zu Gesicht bekommen. Vier verkohlte Leichen. Es handelt sich um Carla Schauer (†48), Sohn Davin (†13), Sohn Dion (†19) und seine Freundin Simona (†21). Es ist der 21. Dezember 2015, ein Montag. Der Tag geht in die Schweizer Kriminalgeschichte ein. Der Mörder ist Thomas Nick (heute 35). Schweizer, Junggeselle, unscheinbar. Er wohnte 500 Meter vom Tatort entfernt. Mit einer List schlich er sich ins Haus. Während er die übrigen Fami­lienmitglieder gefangen hält und bedroht, liess er Carla Schauer Bargeld besorgen. Dabei plante er die Tötung aller Anwesenden von Anfang an. Den jüngeren Sohn missbraucht er. Alle waren gefesselt und geknebelt worden, bevor er ihnen die Kehle durchschnitt. Die Leichen übergoss er mit Brandbeschleuniger und steckte sie in Brand. Rund ein halbes Jahr nach dem Verbrechen wird Nick in einem Café verhaftet. Er legt ein Geständnis ab. Wie man ihm auf die Schliche kam, sagt die ­Polizei nicht. Technische Mittel spielten eine Rolle, die Fahnder werteten Daten von 30000 Handynutzern aus. – Nick hatte wohl weitere Taten geplant.

Die Feuerwehrmänner sind die Ersten, die das Grauen zu Gesicht bekommen. Vier verkohlte Leichen. Es handelt sich um Carla Schauer (†48), Sohn Davin (†13), Sohn Dion (†19) und seine Freundin Simona (†21). Es ist der 21. Dezember 2015, ein Montag. Der Tag geht in die Schweizer Kriminalgeschichte ein. Der Mörder ist Thomas Nick (heute 35). Schweizer, Junggeselle, unscheinbar. Er wohnte 500 Meter vom Tatort entfernt. Mit einer List schlich er sich ins Haus. Während er die übrigen Fami­lienmitglieder gefangen hält und bedroht, liess er Carla Schauer Bargeld besorgen. Dabei plante er die Tötung aller Anwesenden von Anfang an. Den jüngeren Sohn missbraucht er. Alle waren gefesselt und geknebelt worden, bevor er ihnen die Kehle durchschnitt. Die Leichen übergoss er mit Brandbeschleuniger und steckte sie in Brand. Rund ein halbes Jahr nach dem Verbrechen wird Nick in einem Café verhaftet. Er legt ein Geständnis ab. Wie man ihm auf die Schliche kam, sagt die ­Polizei nicht. Technische Mittel spielten eine Rolle, die Fahnder werteten Daten von 30000 Handynutzern aus. – Nick hatte wohl weitere Taten geplant.

Mehr

Andere Strafverteidiger können diesen Entscheid nicht nachvollziehen und befürchten, dass die Unabhängigkeit der Verteidigung so infrage gestellt werde. «Diese Honorarkürzung ist ein Skandal», sagt der Zürcher Anwalt Thomas Fingerhuth zur «Aargauer Zeitung». So würde eine «Zweiklassen-Justiz» entstehen. Für Straftäter würde das bedeuten, dass nur diejenigen, die sich einen privaten Verteidiger leisten können, einen wirklichen fairen Prozess erhalten. 

Auch Lorenz Erni hält nichts von der Honorarkürzung. «Wie will das Gericht beurteilen können, dass bloss drei Stunden Besprechungen mit dem Mandanten notwendig waren?», sagt der Zürcher Anwalt.

Senn selbst hatte sich zum Urteil nicht geäussert. (man)

Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Vierfachmörder von Rupperswil ordentlich verwahrt wird.
3:34
Berufungsprozess:Thomas N. wird ordentlich verwahrt
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