Agron T. (43) zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt!
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Mordprozess von Killwangen AG
Agron T. (43) zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt!

Agron T. (43) soll in Killwangen AG den Maler Sadik R. (†57) niedergestochen und dabei tödlich verletzt haben. Das Urteil folgte am Mittwoch: Agron T. muss für 17 Jahre ins Gefängnis!
Publiziert: 19.05.2021 um 16:10 Uhr
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Aktualisiert: 19.05.2021 um 19:28 Uhr
Ralph Donghi und Sven Ziegler

Grosse Spannung am Mittwoch vor Gericht in Baden AG. Gleich wird das Urteil gegen Agron T.** (43) verkündet. Er soll im Mai 2019 Sadik R.* (†57) in Killwangen AG erstochen haben. Der Angeklagte wird in Fussfesseln in den Saal geführt - bewacht von Polizisten.

Dann muss Agron T. aufstehen. Und erfährt das Urteil: Mord! 17 Jahre Knast! Wieder sitzend senkt er seinen Kopf - zum ersten Mal diese Woche.

Etliche Indizien

Zu den Indizien gehöre, so der Gerichtspräsident, dass Agron T. zum Tatzeitpunkt ein Auto besass, das dem Tatfahrzeug gleicht. Und: Es gebe Hinweise, dass er an jenem Abend bereits am montenegrinischen Volksfest in Schlieren ZH neben dem Auto von Sadik R. parkiert hatte.

Agron T. muss nach dem Mordprozess von Killwangen AG 17 Jahre hinter Gitter!
Foto: Blick
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Zudem hätten Kameras zwischen Schlieren und Killwangen das Auto von Agron T. gefilmt. Wichtig sei auch: Eine Nachbarin des Opfers habe in jener Nacht lauten Streit und ein Auto rasant wegfahren gehört.

Handy-Auswertung deckt sich mit Auto-Aufnahmen

Danach sei wieder per Video erstellt, dass das Fahrzeug Richtung Spreitenbach AG fährt. Gegen Agron T. spricht auch, dass er - vier Tage nach seiner ersten Befragung - sein Auto verkaufte. Schliesslich stimme auch die Auswertung seines Handys zeitlich mit den Kameraaufnahmen des Autos überein.

Zudem ist das Gericht sicher, dass Agron T. die vor der Tat mit dem Opfer geführten Chat-Verläufe mit Fake-Frauennamen selber geführt hatte. Ein weiteres Indiz ist, dass er alle WhatsApp-Nachrichten gelöscht hatte - einen Tag, nachdem er zur Einvernahme aufgeboten wurde. Dass er sich während der Tat in seinem Gartenhaus aufgehalten haben will, sei «eine Schutzbehauptung».

Art der Tatausführung «grausam»

Schon die Art der Tatausführung, so der Gerichtspräsident, «ist grausam». Das mache nur jemand, der fremdes Leben «krass» missachte. Auch wenn kein eindeutiges Motiv zu erkennen ist: Es habe ein Plan dahinter gesteckt.

Dann wird Agron T. abgeführt. Draussen weinen die Angehörigen von Sadik R. Ihr Anwalt Patrick Bürgi: «Es vergeht kein Tag, an dem sie nicht an ihren Ehemann und Vater denken.»

Während Staatsanwalt Beat Richner einen Erfolg verzeichnen kann, kündigt Andrea Bieri, die Verteidigerin von Agron T., eine mögliche Berufung an.

* Name bekannt
** Name geändert

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