Toter bei Horror-Crash in Gontenschwil AG
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:Toter bei Horror-Crash in Gontenschwil AG

Ihr Freund (†24) starb bei Horror-Crash in Gontenschwil AG
Betrunkene Raserin (19) kracht in Hauswand – verurteilt

In Gontenschwil AG kam es vor fünf Jahren zu einem tödlichen Autounfall. Die Seat-Fahrerin (damals 19) überlebte den Horror-Crash – doch ihr Freund (†24) starb. Jetzt wurde sie vom Gericht zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Publiziert: 29.05.2020 um 10:30 Uhr

Horror-Crash in Gontenschwil AG: Vor fünf Jahren ereignete sich in der Aargauer Gemeinde ein tödlicher Unfall – jetzt wurde die Unfallfahrerin zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Die einstige Servicelernende (damals 19) eines Badener In-Restaurant ist am 26. April 2015 mit ihrem Freund (†24) auf der Dorfstrasse in Richtung Reinach AG unterwegs. In einer Linkskurve verliert sie die Kontrolle über ihren silberfarbenen Seat, donnert mit dem Auto über ein Wiesenbord und kracht dann in die Fassade einer Schreinerei.

Die 19-Jährige wird beim Unfall schwer verletzt – überlebte aber, ihr Freund stirbt jedoch. Fatal: Der getötete Beifahrer war nicht angegurtet. Zudem haben die Ermittlungen gezeigt, dass die Seat-Fahrerin 0,87 Promille intus und vor dem Crash 92 km/h statt der erlaubten 50 km/h auf dem Tacho hatte.

In Gontenschwil AG hat sich vor fünf Jahren eine tödlicher Unfall ereignet. Dabei kam ein Mann (†24) ums Leben.
Foto: Kantonspolizei Aargau
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«Der Beifahrer lag neben dem Auto»

«Den Rettungskräften bot sich ein Bild der Zerstörung», sagte damals Roland Pfister, Sprecher der Kantonspolizei Aargau. «Die Fahrerin war hinter dem Steuer eingeklemmt. Der Beifahrer lag neben dem Auto», so Pfister. Der Freund der Unfallfahrerin wurde damals noch von einem Rettungshelikopter ins Spital geflogen, erlag kurz darauf jedoch seinen schweren Verletzungen.

Jetzt wurde der Todesfahrerin vor dem Bezirksgericht Kulm der Prozess gemacht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. Die Staatsanwältin hatte für die Unfallfahrerin fünf Jahre Haft wegen «eventualvorsätzlicher Tötung» gefordert. Der Verteidiger jedoch plädierte für «fahrlässige Körperverletzung», da der Beifahrer, wäre er angegurtet gewesen, überlebt hätte.

Seat-Fahrerin kassiert ein Jahr und neun Monate bedingt

Das Urteil des Gerichts lautete schliesslich auf «fahrlässiger Tötung». Die Seat-Fahrerin kassierte dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dass das Urteil milder als von der Staatsanwaltschaft gefordert ausfiel, hat auch damit zu tun, dass das Verfahren verschleppt wurde.

Auch wenn die Unfallfahrerin nicht hinter Gitter muss, die Folgen des tödlichen Crashs werden sie finanziell noch eine Weile beschäftigen. Denn die heute Lernende im Pflegebereich wurde zudem zu einer Busse von 2500 Franken, was ihrem Monatsgehalt entspricht, verurteilt. Und sie muss die Kosten für das Verfahren samt amtlicher Verteidigung in Höhe von 50'000 Franken tragen. (rad)


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