Haftregime überraschend gelockert
Brian kommt in ein normales Gefängnis

Die Justizdirektion hat entschieden, Brian in ein normales Untersuchungsgefängnis zu verlegen. Damit erhält er die Möglichkeit, Kontakte zu Mitinsassen zu pflegen. Für Brians Anwälte kommt der Entscheid zu spät. Sie fordern eine sofortige Haftentlassung.
Publiziert: 12.01.2022 um 15:24 Uhr
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Aktualisiert: 12.01.2022 um 16:49 Uhr

Aktuell sitzt Brian (26) in der Strafanstalt Pöschwies ZH in Einzelhaft – aber nicht mehr lange. Im Fall des jungen Straftäters kommt es zu einer überraschenden Wende: Brian soll in den kommenden Tagen in ein Zürcher Untersuchungsgefängnis verlegt werden. Dies teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit. In der Vergangenheit hatte es verschiedentlich Kritik am harten Haftregime für den jungen Straftäter gegeben.

Mit der Verlegung reagieren die Behörden auf den Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) vom vergangenen November. Darin kritisierte die NKVF insbesondere die lange Dauer der Einzelhaft. Den Anstoss dazu gab die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr (58).

«Ermöglichen, an seiner Entwicklung zu arbeiten»

Sie hatte sich im vergangenen Sommer an die Kommission gewandt und diese um eine Einschätzung gebeten. Sie sagt: «Mit der Verlegung möchten wir Brian ermöglichen, an seiner Entwicklung zu arbeiten und insbesondere konfliktfreie Beziehungen zu Mitarbeitenden und Mitgefangenen aufzubauen.»

Überraschende Wende im Fall Brian (26): Der Straftäter kommt in ein normales Gefängnis.
Foto: Screenshot Rundschau SRF
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Die Anwälte von Brian sagen zum Entscheid der Justizdirektion: «Nach über drei Jahren Isolationsfolter kommt dieser Schritt deutlich zu spät. Die Verteidigung verlangt die sofortige Haftentlassung.» Zwar zeige sich die Justizdirektion etwas kooperativer. Die Anwälte bedauern jedoch, dass es dazu «vier Bundesgerichtsgerichtsentscheide wie auch Interventionen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter und des UNO-Sonderberichterstatters Nils Melzer bedurfte».

Kooperation von Brian gefordert

Das Bundesgericht hat in seinen jüngsten Urteilen zum Ausdruck gebracht, dass bezüglich der Haftbedingungen von Brian rasches Handeln angezeigt sei. Das Bundesgericht machte klar, dass angesichts der festgefahrenen Haftsituation nochmals die Möglichkeit einer Verlegung von Brian in ein speziell für Untersuchungs- und Sicherheitshaft konzipiertes Gefängnis zu prüfen sei.

Einzelne Massnahmen im Sinne der NKVF konnten in der Zwischenzeit zwar umgesetzt werden. Für eine nachhaltige Verbesserung der Situation brauche es jedoch die Kooperation von Brian. Diese fehle im aktuellen Setting aber nach wie vor. Um dieser Blockade zu entkommen, wird Brian deshalb wie von der NKVF und vom Bundesgericht angeregt in den nächsten Tagen von der JVA Pöschwies in ein Zürcher Untersuchungsgefängnis verlegt. Dort soll er nach einer kurzen Integrationszeit ins normale Haftregime eingegliedert werden. (gin/SDA)

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