Die Finderin wohnt im gleichen Quartier
Rätsel um verlorene 15'000 Franken von Auenstein AG gelöst?

15'000 Franken. Eingepackt in Alu-Folie. Verloren in einem Quartier in Auenstein AG. Als eine junge Frau (24) das Geld findet, meldet sie es sofort der Polizei. Jetzt zeigen BLICK-Recherchen: Das Geld könnte einer Frau aus dem selben Quartier gehören.
Publiziert: 08.03.2021 um 17:34 Uhr
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Aktualisiert: 08.03.2021 um 17:44 Uhr
Ralph Donghi

Sie sind Gesprächsthema Nummer eins in Auenstein AG: Die 15’000 Franken, die eine Passantin vor ein paar Tagen auf einer Quartierstrasse gefunden und vorbildlich der Polizei übergeben hat. Alle fragen sich: Wem gehört das Geld und wer hat es gefunden?

Vor Ort trifft BLICK auf die Eltern der jungen Frau (24), die die in Alu-Folie eingepackten Tausendernoten gefunden hat – und ehrlich geblieben ist. «Sie und auch ich möchten nichts dazu sagen», sagt ihre Mutter. Der Vater der stillen Heldin sagt nur: «Ich bin stolz auf meine Tochter.»

Sie hielt das Päckli für Abfall

Laut einem Facebook-Aufruf der Kantonspolizei Aargau hatte die Finderin das Päckli mit dem Geld «zunächst für Abfall» gehalten - sie hob es auf, um es daheim zu entsorgen. Doch dann entdeckte sie das Geld. Die Kapo fragte: «Könnte es vielleicht sein, dass das Opfer eines Betrugs das Geld bereitgelegt hat, damit es ein Kurier abholen kann?»

Das vorgefundene Päckli mit den 15'000 Franken drin.
Foto: Facebook / Kapo AG
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Als BLICK auch dieser Frage im Quartier nachgeht, öffnet plötzlich eine Frau die Türe eines Einfamilienhauses, die sagt, dass ihre Tochter das Geld verloren habe. Sie hätten den Aufruf in den Medien gesehen und es der Polizei gemeldet. Warum ihre Tochter so viel Geld mit sich rumgetragen haben soll, möchte die Frau nicht sagen. Ein Mann, der auch im Haus wohnt und es kurz darauf verlässt, bleibt stumm.

Kapo bestätigt, dass sich Frau gemeldet hat

Auf Nachfrage bei der Kapo bestätigt Sprecher Bernhard Graser, dass sich am Sonntagabend eine Frau aus dem besagten Quartier bei der Notrufzentrale gemeldet habe: «Sie machte geltend, das Geld verloren zu haben.»

Wie bei den anderen wenigen Rückmeldungen, die man auf den Zeugenaufruf hin erhalten habe, müsse nun geprüft werden, ob der Anspruch begründet sei. «Das Geld befindet sich so lange bei der Behörde», so Graser. Und: Schlussendlich werde es der Verliererin überlassen sein, der ehrlichen Finderin einen Finderlohn zu zahlen.

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