Albaton X. (22) verurteilt
Rössli-Brandstifter muss zurück in den Kosovo

Sozialhilfeempfänger Albaton X. (22) steckte sein Zimmer im Gasthaus Rössli in Möriken AG in Brand. Jetzt muss er dreieinhalb Jahre sitzen. Danach muss er gehen.
Publiziert: 10.08.2018 um 16:28 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 19:30 Uhr

Anstatt sich selbst zu helfen, stürzt Albaton X. (22) im März 2017 lieber auch andere ins Unglück. Aus purer Frustration über sein Leben und darüber, dass er angeblich nirgends Unterstützung bekommt, steckt der Sozialhilfeempfänger sein Zimmer im Gasthaus Rössli in Möriken AG in Brand.

Am Donnerstag stand der Kosovare vor dem Bezirksgericht Lenzburg. Albaton X. ist geständig. Der Staatsanwalt las ihm die Leviten: «Er hat mit Absicht sein Zimmer in Brand gesteckt. Er musste mit allem rechnen.» Sein Motiv sei egoistisch. Er habe mit dem Feuer auf seinen eigenen Frust aufmerksam machen wollen.

In einem Zimmer schlief noch ein Mann

Die Flammen hatten sich rasch auf das Dach des Gasthauses ausgebreitet. Wenn der Wirt nicht geistesgegenwärtig reagiert hätte, wäre es möglicherweise noch schlimmer ausgegangen – im ersten Stock schlief noch ein Mann hinter verschlossener Zimmertür. Zum Glück konnte der Wirt ihn wecken.

Geständig: Der Kosovare Albaton X. (22) stand am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Lenzburg.
Foto: ZVG
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Der Staatsanwalt forderte viereinhalb Jahre Gefängnis und einen Landesverweis von zehn Jahren, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Die Verteidigung zitierte aus einem psychologischen Gutachten. Albaton X. sei emotional und sozial unreif sowie kognitiv eingeschränkt. Die Verteidigung forderte deshalb neben einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren auch eine stationäre Massnahme. Vom Landesverweis sei abzusehen.

Mit einer Lehre «im Kosovo bessere Chancen»

Das Gericht entschied schliesslich, den Rössli-Brandstifter für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis zu schicken. Zudem wird der Kosovare für zehn Jahre aus der Schweiz verwiesen. Das Gericht ordnete eine Massnahme an, damit der Lehrabbrecher eine Lehre absolvieren kann. «Damit haben Sie auch im Kosovo bessere Chancen», sagte die Gerichtspräsidentin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können es ans Obergericht weiterziehen. (noo)

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