«Zur Kontrolle mitgeraucht»
Jugendarbeiterin kiffte mit den Teenies

Eine Jugendarbeiterin aus dem Bezirk Zofingen AG konsumierte offenbar mit den Jugendlichen Marihuana – ihrer Aussage nach zu Kontrollzwecken. Nun wurde sie vom Bezirksgericht verurteilt.
Publiziert: 04.11.2022 um 12:24 Uhr
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Aktualisiert: 04.11.2022 um 14:13 Uhr

Eine Jugendarbeiterin aus dem Bezirk Zofingen im Kanton Aargau ging ihrem Job mit Herzblut nach. Rund um die Uhr sei die Quereinsteigerin für die Jugendlichen aus dem Treff erreichbar gewesen, wie das «Zofinger Tagblatt» berichtet. Einmal habe sie eine 15-Jährige nachts um 1 Uhr in die Psychiatrie gefahren. «Das Mädchen hat sich geritzt und in Probleme hineinmanövriert», sagte die Jugendarbeiterin.

Doch teilweise überschritt die Frau offenbar die Nahbarkeitsgrenzen zu den Jugendlichen. Sie konsumierte Marihuana mit den Teenies – ihrer Aussage nach zu Kontrollzwecken. «Ich habe zur Kontrolle mitgeraucht. Ich wollte wissen, ob die Jugendlichen Drogen rauchen oder nicht», sagte sie vor dem Bezirksgericht.

Im Wald hinter ihrem Auto Joint geraucht

Zwei der Jugendlichen sind vor Gericht als Zeuginnen eingeladen. «Wir waren im Jugendtreff zu dritt und haben ein Festli vorbereitet», berichtet die heute 15-Jährige von einem Vorfall vor zwei Jahren. Die Angeklagte habe ihnen eine Zigarettenpackung gezeigt, in der sich ein Joint befand. «Dann fuhren wir mit ihrem Auto ein Stück in den Wald und rauchten dort hinter dem Auto den Joint.» Wie sich das angefühlt habe? Auf die Frage des Gerichtspräsidenten Florian Lüthy antwortete der Teenager: «Irgendwie wurde alles ganz lustig. Ich konnte nicht richtig denken.»

Eine Jugendarbeiterin aus dem Bezirk Zofingen hat offenbar mit den Jugendlichen Joints geraucht. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Neben Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz habe die Frau auch bei Drittpersonen mit den Jugendlichen zusammen Alkohol konsumiert, sagt die zweite Zeugin aus. Dem Mädchen sei es irgendwann nicht mehr wohl damit gewesen und deswegen habe es sich einer anderen Betreuungsperson anvertraut. So kamen die Behörden der 40-jährigen Frau auf die Schliche.

Marihuanakonsum eingestanden und schuldig gesprochen

Vor dem Bezirksgericht wurde die 40-Jährige nun wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Gesundheitsgesetz, sowie Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Nun kommen neben den Verfahrenskosten 600 Franken Strafe auf die Verurteilte in Form von 20 Tagessätzen à 30 Franken zu. Freigesprochen wurde sie hingegen von dem Punkt des Alkoholkonsums mit Jugendlichen bei Drittpersonen.

Mittlerweile wurde die Jugendarbeiterin entlassen und das ist ihr wohl recht. «Nie mehr werde ich im sozialen Bereich arbeiten», sagte sie in ihrem Schlusswort. (hei)

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