Nach Auftritt im Kanton Aargau
Deutschland verhängt Einreiseverbot gegen Martin Sellner

Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, darf nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Publiziert: 19.03.2024 um 15:35 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2024 um 16:04 Uhr

Der Rechtsextremist und Aktivist Martin Sellner (35) darf nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam bestätigte am Dienstag, dass sie ein Einreiseverbot gegen «einen EU-Bürger» erwirkt habe.

Hintergrund ist ein Vortrag Sellners bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November. Sellner hatte dort nach eigenen Angaben über die sogenannte Remigration gesprochen. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. 

Eine Sprecherin der Stadt Potsdam betonte, «dass wir uns zu personenbezogenen Verfahren nicht äussern können. Wir können aber bestätigen, dass die Landeshauptstadt Potsdam einen Bescheid zum Vollzug des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) zur Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts in der Bundesrepublik Deutschland an einen EU-Bürger versendet hat.» Sollte sich der Betroffene aktuell in Deutschland aufhalten, müsste er innerhalb von einem Monat ausreisen. Er könne allerdings gegen den Bescheid zum Verlust des Freizügigkeitsrechts und auch gegen die sofortige Vollziehung Rechtsmittel einlegen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa handelt es sich bei der Person um Sellner.

Sellner darf nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Foto: IMAGO/Alex Halada
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«Demonstrationen und Kundgebungen als wichtiges Zeichen»

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert erklärte zum Verfahren: «Wir müssen zeigen, dass der Staat nicht ohnmächtig ist und seine legitimen Mittel nutzt. Die Demonstrationen und Kundgebungen waren ein wichtiges Zeichen. Wir machen deutlich, dass die Demokratie wehrhaft ist. Um Grundrechte und Grundgesetz zu schützen, müssen die Institutionen ihre Mittel nutzen.»

Für die Verweigerung der Einreise sind grundsätzlich Landesbehörden zuständig, in diesem Fall die örtliche Ausländerbehörde. Durchsetzen müsste das für ganz Deutschland geltende Einreiseverbot zum Beispiel die Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen. Nach Einreise nach Deutschland könnte eine Person, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht, abgeschoben werden. Ausserdem ist eine Einreise trotz Verbots strafbar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Einsatz im Kanton Aargau am Wochenende

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa handelt es sich dabei um Sellner. Erst vergangenes Wochenende hat Sellner schweizweit für Schlagzeilen gesorgt, als er nach einem Auftritt im Kanton Aargau von der Polizei abgeführt wurde. 

Der Einsatz sei erfolgt zur «Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Verhinderung von Konfrontationen mit Personen der Gegenseite». Auch sei es ihr gelungen, das «Anreisen von politischen Gegnern» zu verhindern, wie die Kantonspolizei Aargau am Sonntag bekannt gab.

Sellner selber bezeichnet die Polizeiaktion als «Sieg für unsere Bewegung». Die Polizei könne ihm Handschellen anlegen, aber nicht die Ideen verhindern. Sellner: «Das ist eine Schande für die Schweizer Demokratie.» (SDA/ene)

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