Mordprozess in Baden AG
Verteidiger plädiert auf Notwehr

Im Prozess zum Tötungsdelikt in Spreitenbach AG hat der Verteidiger für den Angeklagten einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes gefordert. Der 56-Jährige solle wegen Notwehr zu einer bedingten Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Publiziert: 19.04.2023 um 12:37 Uhr
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Aktualisiert: 20.04.2023 um 18:01 Uhr

Es sei zwar unbestritten, dass das Opfer durch die Hand des Angeklagten gestorben sei, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer vor dem Bezirksgericht Baden am Mittwoch.

Sein Mandant sei aber nicht mit Tötungsabsicht nach Spreitenbach gefahren. Dieser habe den 74-Jährigen «Nebenbuhler» zur Rede stellen und ein klärendes Gespräch führen wollen. Möglicherweise habe dieser ihn dann zuerst angegriffen, worauf sich der Angeklagte gewehrt habe. Der Tathergang könne «nicht ohne Zweifel rekonstruiert werden».

Der Verteidiger plädierte auf Notwehr. Er beantragte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken oder eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Der Staatsanwalt forderte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren.

In Spreitenbach AG ist im Februar 2022 ein 74-jähriger Deutscher getötet worden. Der mutmassliche Täter muss sich vor dem Bezirksgericht Baden verantworten. (Archivbild)
Foto: Keystone/GETAN BALLY

(SDA)

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