Lehrer zieht Handy von Lukas (15) ein – Papa holt einen Anwalt
«Es geht nicht, was die Schule getan hat!»

Lukas A. (15) zückte sein Handy und telefonierte auf einem Schul-WC in Spreitenbach AG. Sein Fehler wird sofort gebüsst: Eine Lehrkraft zieht das Handy noch vor Ort ein. Ab dort nimmt seine Geschichte eine ganz andere Wendung, als der Schüler erwartet hatte.
Publiziert: 17.07.2024 um 17:14 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2024 um 16:50 Uhr
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Ralph DonghiReporter News

Ein wenig stolz ist Lukas A.* (15) schon, was er mit seinem Vater (57) und dessen Anwalt erreicht hat. «An unserer Schule dürfen die Lehrkräfte eingezogene Handys nicht mehr nur den Eltern herausgeben», sagt der 2.-Sekundarschüler zu Blick. «Sondern wir Schüler kriegen unsere Mobiltelefone jeweils selber zurück.» Lukas A. darf im Einverständnis seines Vaters die Geschichte, die er erlebt hat, öffentlich erzählen.

Es passierte am 16. Mai dieses Jahres. An der Sekundarschule Zentrum in Spreitenbach AG. Wie immer nimmt Lukas A. am Morgen den Bus zur Schule. Dort geht der Unterricht ebenfalls ganz normal über die Bühne.

Lehrkraft erwischt Lukas A.

Aber: «Am Nachmittag, kurz nach 15 Uhr, musste ich während des Unterrichts auf die Toilette», erzählt Lukas A. Sein Handy darf er nur in den Pausen und nach dem Unterricht benutzen. «Da hat es plötzlich geklingelt. Es war ein Gruppen-Call mit Kollegen», sagt er. «Ich weiss, dass ich dann einen Fehler gemacht habe, als ich das Handy auf dem WC abgenommen habe.»

Lukas A. (15) erzählt Blick, mit Einverständnis seines Vaters (57), von seinem Erlebnis.
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Genau in dem Moment kommt eine Lehrkraft ins WC – und erwischt den Schüler am Handy. «Ich musste es abgeben», erinnert sich Lukas A.

Schule rückt Handy erst nicht raus

Nur: Als er gegen Abend, als der Schultag vorbei ist, auf dem Verwaltungsbüro sein Handy holen will, kriegt er es nicht mehr zurück. «Man sagte mir, dass ein Elternteil es abholen müsse», sagt Lukas A. Mit einem Handy eines Kollegen ruft er seinen Vater an.

Sein Vater möchte nicht an die Öffentlichkeit, sagt aber zu Blick: «Ich konnte es nicht glauben. Das war eine reine Schikane. Ich rief sogar noch bei der Schule an. Aber ich musste alles stehen- und liegenlassen und das Handy meines Sohnes persönlich holen gehen!» Er tut es kurz darauf und sagt: «Was, wenn das Schulbüro nicht mehr offen gehabt hätte?»

Vater von Lukas A. wird wütend

Der Vater von Lukas A. ist wütend, reklamiert daraufhin «mehrmals, dass die Schule diesbezüglich ihre Schulordnung anpasst», wie er sagt. «Ohne Erfolg.»

Nach etwa drei Wochen habe er den Rechtsanwalt Christian Gärtner (57) aus Zug engagiert, damit er hilft. Für Gärtner ist klar: «Es geht nicht, was die Schule getan hat.» Die Schule dürfe zwar Handys einziehen, aber nicht nur den Eltern herausgeben.

Regelung «unverhältnismässig»

Der Rechtsanwalt schreibt der Schulleitung am 24. Juni 2024 deshalb einen saftigen Brief. Er macht darin auf die Rechtsgebung aufmerksam und eine solche Regelung als «unverhältnismässig» betrachtet werde. «Insbesondere unter Berücksichtigung der heutigen Bedeutung von Mobiltelefonen für Jugendliche.»

Gärtner zählt im Brief mehrere Punkte auf, warum Handys für Schülerinnen und Schüler heute so wichtig sind. Unter anderem: als Zahlungsmittel, für die soziale Interaktion, als Lernunterstützung und für Notfallkontakte. «Es sind unverzichtbare Werkzeuge im Alltag von Jugendlichen», erklärt Gärtner.

Schule knickte ein

Kurzum: Er verlangte von der Schule eine Überprüfung und Anpassung der Schulordnung. Mit Erfolg! Gärtner: «Die Schule hat sich gezwungen gefühlt, ihre Handhabe der Causa Handyregelung zu überarbeiten.» Er habe eine Mail vom administrativen Schulleiter erhalten, in der stehe, dass der neue Passus ab kommendem Schuljahr in der Schulordnung integriert werden soll.

Dieser Passus heisst laut Informationen von Blick: «Missbräuchlich verwendete Geräte werden eingezogen und auf der Schulverwaltung deponiert. Nach Unterrichtsende können die Schülerinnen und Schüler ihre Geräte dort abholen gehen. Die Eltern erhalten eine Information per Klapp.»

«Es geschehen noch kleine Wunder»

Für Lukas A., seinen Vater und dessen Rechtsanwalt sind das gute Nachrichten. Gärtner: «Es geschehen also noch kleine Wunder, wenn man sich nicht alles gefallen lässt.» Sein Wunsch und der seiner Klienten: «Es gibt in der Schweiz sicherlich noch viele andere Schulordnungen, die bezüglich Mobiltelefone noch der neuen Zeit angepasst gehören.»

Der administrative Schulleiter sagt auf Anfrage von Blick: «Ich war schon etwas überrascht, als wir Post vom Anwalt erhielten. Ich habe seine Punkte dann beim kantonalen Rechtsdienst abklären lassen und musste ihm schliesslich recht geben.» Mehr möchte er dazu nicht sagen.

* Name geändert

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