Gericht gibt Schule recht
Aargauer Skeptiker-Lehrerin wegen Masken-Streit gekündigt

Eine Primarlehrerin aus dem Kanton Aargau wollte sich im Herbst 2020 der Corona-Maskenpflicht nicht fügen. Sie wurde fristlos entlassen – und wehrte sich erfolglos dagegen.
Publiziert: 12.07.2022 um 13:21 Uhr
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Aktualisiert: 12.07.2022 um 15:19 Uhr

Eine Aargauer Lehrerin wehrte sich im Herbst 2020 gegen die Corona-Massnahmen an ihrer Schule. Die Frau wollte keine Maske tragen. Darüber informierte sie auch den Schulleiter. Sie habe ein Attest, welches sie von der Maskenpflicht entbinde, sagte sie.

Der Schulleiter akzeptierte dies nicht, sondern verlangte, dass ihm die Primarlehrerin das Gutachten vorlegte. Dem kam sie nach der zweiten Aufforderung schliesslich nach. Doch bei dem Dokument handelte es sich nicht um ein persönliches Attest des Hausarztes, sondern um ein generelles Schreiben aus dem Internet.

Der Schulleiter stellte die Frau noch am selben Tag frei und entliess sie später fristlos. Dass sich die Primarlehrerin auf dem Rechtsweg dagegen wehrte, blieb bisher erfolglos, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Kinder und Lehrpersonen wie hier im Kanton Zürich mussten im Herbst 2020 Masken tragen.
Foto: Keystone
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Sie forderte eine Entschädigung

Die Frau versuchte ihr Glück zuerst bei der Schlichtungskommission für Personalfragen. Dort forderte sie, dass ihr der Lohn während der ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin bezahlt wird. Zudem verlangte sie eine Entschädigung von 9500 Franken. Die Schlichtungskommission erachtete die fristlose Kündigung jedoch als gerechtfertigt. Die Lehrerin zog den Fall daher ans Aargauer Verwaltungsgericht weiter – und blitzte auch dort ab.

Die Frau wolle keine Maske tragen und habe aus freien Stücken entschieden, sich der Maskenpflicht nicht zu unterwerfen, befand das Gericht. Gegenüber dem Schulleiter habe sie angegeben, die Maske sei mit ihrem Gewissen nicht vereinbar, weil sie den Unterricht störe. Dass ihr Attest nicht akzeptiert werde, damit rechnete die Lehrerin dem Gericht zufolge. Zudem wurde sie demnach vor der Kündigung wie erforderlich verwarnt.

Die Lehrerin hätte ihre Kündigung abwenden können, so das Gericht. «Stattdessen zog sie es vor, sich trotz drohendem Stellenverlust von ihrer Überzeugung leiten zu lassen und sich gegen nach ihrem Empfinden unrechtmässige Massnahmen zu wehren.» Die Folgen davon müsse sie selber tragen, auch die finanziellen: Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Lehrerin ab, zudem muss die Frau der Einwohnergemeinde eine Parteientschädigung von 3000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (noo)

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