Fahrerflucht nach Unfall kostet Tausende Franken
Frau (48) verwechselt E-Scooter-Fahrer (16) mit Stein

Ein Unfall in Oftringen AG mit anschliessender Fahrerflucht wird für eine Autolenkerin richtig teuer. Sie war davon ausgegangen, mit einem Stein kollidiert zu sein. Tatsächlich hatte sie jedoch einen E-Scooter-Fahrer erfasst.
Publiziert: 30.10.2023 um 11:46 Uhr

Eine Frau (48) ist kürzlich vom Bezirksgericht Zofingen wegen Fahrerflucht verurteilt worden. Sie hatte im September 2022 in Oftringen AG mit ihrem Auto einen E-Scooter-Fahrer (16) erfasst und war davongefahren. Vor Gericht verteidigt sie sich mit teils kuriosen Aussagen. Über die Verhandlung berichtete das «Zofinger Tagblatt» am Wochenende.

Der Unfall ereignete sich beim Abbiegen. Sie habe zunächst nach rechts, dann nach links und schliesslich wieder nach rechts geschaut, beschrieb die Beschuldigte den Sachverhalt. «Dann bin ich abgebogen und habe einen Knall gehört.»

Sofort sei sie an die Seite gefahren, sei aber nicht ausgestiegen, weil es stark regnete. Stark zitternd habe sie zwei Anläufe gebraucht, um das Fenster herunterzulassen, erklärte die Frau. Ein Mann habe ihr gesagt, dass alles okay sei und sie weiterfahren solle. 

Eine Frau beging im vergangenen Jahr nach einem Unfall in Oftringen AG Fahrerflucht. Dafür wurde sie nun vor dem Bezirksgericht Zofingen verurteilt.
Foto: ag.ch
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In Wirklichkeit hatte die Lenkerin jedoch einen E-Trotti-Fahrer übersehen und angefahren. Der Teenager brach sich die Hand. «Ich dachte, ich sei mit einem Stein kollidiert. Ich würde niemals Fahrerflucht begehen. Ich habe nicht gewusst, dass jemand verletzt war», versuchte die Frau laut «Zofinger Tagblatt» ihr Handeln zu erklären. «Es war dunkel und es hat geregnet. Er war wohl dunkel gekleidet und hatte kein Licht», fügte sie hinzu. Unter Tränen sei sie nach Hause gefahren. 

4600 Franken und Billettentzug

Immer wieder wiederholte die Türkin, dass sie davon ausgegangen sei, einen Stein touchiert zu haben. Der Gerichtspräsident schien von den Ausführungen der Frau nicht überzeugt zu sein. «Warum weinen Sie, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie einen Stein touchiert haben?», fragte er.

Letzten Endes wurde die Frau wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und der Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit schuldig gesprochen. Sie muss nun 4600 Franken, bestehend aus Geldstrafe, Busse und Gebühren, zahlen. Hinzu kommt ein Billettentzug, über dessen Länge das Strassenverkehrsamt entscheiden wird. (nad)

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