Behörden bestätigen Gewalttat in Lenzburg AG nach Blick-Recherchen
Hat Frau (58) im Streit ihre Mutter (†92) getötet?

Im September 2022 soll in Lenzburg AG eine Schweizerin (58) ihre Mutter (†92) getötet haben. Blick hat exklusive Details zu dem Fall, der bislang noch gar nicht publik war.
Publiziert: 21.11.2022 um 10:20 Uhr
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Aktualisiert: 21.11.2022 um 11:57 Uhr
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Luisa ItaRedaktorin «Food»

Im September soll eine Schweizerin (58) in Lenzburg AG ihre Mutter (†92) getötet haben, seitdem sitzt sie hinter Gittern. Bislang blieb das mutmassliche Tötungsdelikt geheim – nun bestätigt die Aargauer Staatsanwaltschaft die Recherchen von Blick.

Jedoch bleiben die Umstände weiterhin mysteriös. «Aufgrund des aktuellen Stands der Ermittlungen können aktuell keinerlei weitere Nachfragen beantwortet werden. Die Staatsanwaltschaft wird zu gegebener Zeit aktiv kommunizieren», schreibt die Behörde auf Anfrage. Sie bestätigt jedoch, dass gegen die Verhaftete ein Verfahren wegen Verdachts der vorsätzlichen Tötung laufe.

Mutmassliche Täterin unberechenbar

Für die Beschuldigte wurden vorerst drei Monate Untersuchungshaft angeordnet. Dagegen hat diese jedoch Beschwerde eingelegt. Das Obergericht hat nun über die angeordnete U-Haft beraten und sein Urteil am Montagmorgen publiziert.

Die Tat ereignete sich in Lenzburg AG. Die Verdächtige soll nun in einer psychiatrischen Institution untergebracht werden.
Foto: imago stock&people

Darin steht auch, dass der Verhafteten wegen ihrer mutmasslichen psychischen Erkrankung – einer paranoiden Schizophrenie – wohl eine gewisse Unberechenbarkeit zu attestieren sei: «Auch bestehen in subjektiver Hinsicht Zweifel, ob die Beschwerdeführerin derzeit tatsächlich in der Lage ist, die möglichen rechtlichen Folgen ihrer mutmasslichen Tat überhaupt zu erfassen und dementsprechend zu handeln.»

Mutter im Streit getötet?

Das Urteil befasst sich mit der Gefährlichkeit der Beschuldigten: «Wenngleich derzeit nicht davon auszugehen ist, dass die Beschwerdeführerin nur spezifisch für ihre Mutter gefährlich war, lässt sich doch auch nicht feststellen, dass sie für andere Personen akut und ohne Anlass gefährlich wäre.» Vielmehr scheine es sich so verhalten zu haben, dass die Beschuldigte ihre Mutter im Rahmen einer Auseinandersetzung tödlich verletzt hatte – sie habe in ihr wohl aufgrund ihrer Erkrankung eine Doppelgängerin gesehen, heisst es weiter.

Die betagte Dame habe ihre Tochter isoliert und von der Welt abgeschirmt, eine Therapie soll sie ihr verweigert haben und sie habe sie sozial vereinsamen lassen. Bei ihrer Festnahme am 18. September 2022 habe die Beschuldigte über ihre Mutter gesagt, dass ihr «die Dame» während des Schlafens Schmerzen zugefügt habe und dass sie von ihr als «Nutztier» betitelt worden sei. Die 58-Jährige sieht sich gemäss ihren Äusserungen nicht als Täterin. Sie habe angegeben, es sei «jemand hereingekommen und habe die Dame› verletzt».

Dass sich ein ähnlicher Vorfall in einer offenen Institution zur psychiatrischen Behandlung wiederholen könnte, sei nicht anzunehmen, heisst es im schriftlichen Urteil des Obergerichtes weiter. Die Behörde kommt daher zum Schluss, dass die Frau aus der U-Haft entlassen und in einer geeigneten Institution untergebracht werden solle. Das Gericht könne diese Ersatzmassnahme aber jederzeit widerrufen, andere Ersatzmassnahmen anordnen oder sie wieder hinter Gitter bringen.

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