Bauer kassiert Tierhalteverbot
Aargauer Veterinäramt beschlagnahmt vernachlässigte Rinder

Das Aargauer Veterinäramt hat wegen zahlreicher Verstösse Rinder bei einem Bauern beschlagnahmt. Die Tiere wurden anderweitig untergebracht.
Publiziert: 03.10.2023 um 09:14 Uhr
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Aktualisiert: 03.10.2023 um 19:14 Uhr

Wegen Verstössen gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz hat der Aargauer Veterinärdienst Mitte August 2023 alle Rinder eines Nutztierbetriebs beschlagnahmt und bis zu ihrem Verkauf an einem geeigneten Ort untergebracht. Der Tierhalter hatte die angeordneten Massnahmen des Veterinärdiensts, insbesondere jene betreffend der Fürsorge gegenüber kranken und verletzten Tieren, wiederholt nicht umgesetzt, schreibt der Veterinärdienst am Dienstag in einer Medienmitteilung.

Die Tierhaltung im betroffenen Betrieb war wiederholt negativ aufgefallen, worauf der Veterinärdienst in den vergangenen Jahren diverse Massnahmen angeordnet und regelmässige Kontrollen durchgeführt hat. Konkret beanstandet wurden die vernachlässigte Fürsorge bei kranken und verletzten Tieren, verschmutzte oder nicht korrekt mit Ohrmarken gekennzeichnete Tiere sowie ungenügend eingestreute Liegeflächen.

Tierhalteverbot für Bauer

Die letzte Kontrolle Anfang August 2023 fand während der Ferienabwesenheit des Tierhalters aufgrund einer Meldung aus der Bevölkerung statt. Vor Ort stellte der Veterinärdienst eine massive Verschlechterung der Situation fest und ordnete deshalb eine sofortige Behebung der Mängel an.

Eines der vernachlässigten Rinder.
Foto: Veterinäramt Aargau

Weil bei der einige Tage später in Anwesenheit des Tierhalters stattfindenden Nachkontrolle die Mängel weiterhin bestanden, leitete der Veterinärdienst umgehend die vorsorgliche Beschlagnahmung aller Rinder in die Wege und brachte diese an einen geeigneten Ort. Wie Anne-Kathrin Witschi, Leiterin Tierschutz Nutztiere, gegenüber Tele M1 sagt, mussten fünf Tiere nach der Beschlagnahmung eingeschläfert werden. Unter anderem wegen vernachlässigter Klauenpflege.

Nachdem der Tierhalter auf die Rinder verzichtet hatte, wurden diese an ein Viehhandelsunternehmen veräussert. Für den Tierhalter hat der Veterinärdienst in der Zwischenzeit ein Tierhalteverbot für Rinder erlassen, das noch nicht rechtskräftig ist. (zis)

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