Vater brach Tochter (4) den Schädel
Anklägerin fordert über 19 Jahre Haft – Verteidiger widerspricht

Ein Vater packte seine Tochter und schleuderte sie zu Boden. Die Horror-Tat spielte sich im August 2019 in Brugg AG ab. Ab Dienstag muss sich Baran T. vor Gericht verantworten.
Publiziert: 10.01.2023 um 00:18 Uhr
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Aktualisiert: 11.01.2023 um 15:23 Uhr

Es waren schreckliche Szenen, die sich am 17. August 2019 im Neumarkt-Einkaufszentrum in Brugg AG abspielten. Baran T.* (53) passte seine Ex-Freundin Sandra F.* (41) und deren Mutter Julia Z.* (66) ab, packte die gemeinsame Tochter Joya F. * (damals 4) und warf sie zu Boden. Sie erlitt schwere Kopfverletzungen.

Ab Dienstag steht der Iraker nun wegen versuchten Mordes vor dem Bezirksgericht Brugg. Die Staatsanwaltschaft fordert für Baran T. 20 Jahre Freiheitsstrafe.

Vor der Tat gab es etliche Drohungen

Laut Anklage hatten sich Baran T. und Sandra F. im November 2013 auf einer Datingseite im Internet kennengelernt. Die Liebesbeziehung bestand aus einem ständigen Auf und Ab. Im Mai 2015 kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Nachdem Sandra F. mehrere Operationen überstanden hatte, zog Anfang 2019 ihre Mutter Julia Z. zur Unterstützung aus der Türkei in die Schweiz und wohnte bei ihr.

Baran T. ist unter anderem wegen versuchtem Mord angeklagt. Er brach bei der Attacke seiner damals vierjährigen Tochter den Schädel.
Foto: zVg
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Nur: Baran T. war mit dem Zuzug der Mutter nicht einverstanden. Julia Z. wollte nicht, dass der Iraker in die Wohnung ihrer Tochter kommt. Immer wieder gab es Auseinandersetzungen. Dabei soll der Iraker mit Gewalt gedroht haben. Im Juli 2019 drohte er Julia Z. mit den Worten «kaputt schlagen» und gab Sandra F. eine Ohrfeige.

Baran T. erhielt Wegweisung

Anfang August 2019 teilte Sandra F. ihm mit, dass sie sich endgültig trennen wolle. Zudem erstattete sie Anzeige gegen Baran T. Er soll sie auf mehreren Text- und Sprachnachrichten übel beschimpft haben. Der Iraker wurde verhaftet und einen Tag später wieder entlassen. Die Behörden ordneten eine Wegweisung vom Wohnort von Sandra F. an. Sie brach den Kontakt ab.

Rund zwei Wochen später passte Baran T. die zwei Frauen und die gemeinsame Tochter Joya an einer Bushaltestelle ab, heisst es in der Anklage. Auf dem Weg ins Zentrum von Brugg soll er sich im Bus zu ihnen gesetzt und versucht haben, ins Gespräch zu kommen – ohne Erfolg.

Er warf Joya zweimal auf Boden

Als die beiden Frauen und ihre Tochter am Bahnhof aus dem Bus stiegen, soll Baran T. seine Tochter an der Hand genommen und die Treppen zur Neumarkt-Unterführung heruntergelaufen sein. Seine Ex-Freundin solle ihn darauf hingewiesen haben, dass er die gemeinsame Tochter nicht alleine sehen dürfe. Auch Julia Z. mischte sich ein und wies Sandra F. an, auf Joya aufzupassen. Sie glaubte, Baran T. würde mit der Tochter weggehen. Daraufhin reagierte der Iraker laut der Anklage mit den Worten: «Was hat diese alte Schlampe gesagt?»

Tochter Joya soll sich geweigert haben, mit dem Vater mitzugehen. Daraufhin kam es zwischen Baran T. und den Frauen zu einem Streit mit Folgen: Laut Anklage habe sich Baran T. beleidigt gefühlt. Daraufhin habe er seine Tochter an der Hüfte über seinen Kopf aufgehoben und sie, mit dem Kopf voran, mit voller Wucht auf den Boden geschleudert. Als die Frauen eingreifen wollten, habe er Joya erneut an den Beinen aufgehoben und sie ein zweites Mal auf den Boden geschleudert, heisst es weiter.

Drogerie-Angestellte brachte Joya in Sicherheit

Die Angestellte einer nahen Drogerie beobachtete die Tat. Sie rannte zu Joya und brachte das Mädchen in der Drogerie in Sicherheit. Gleichzeitig drängten zwei Passanten Baran T. zurück. Joya erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen mehrfachen Schädelbruch. Heute soll sie sich davon erholt haben.

Nebst 20 Jahren Gefängnis fordert die Staatsanwaltschaft für Baran T. eine unbedingte Geldstrafe von 1800 Franken und eine ambulante Massnahme. Zudem soll der vorbestrafte Iraker, der im vorzeitigen Strafvollzug sitzt, nach verbüsster Strafe für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Der Prozess dauert die ganze Woche. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

* Namen geändert

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