Missbrauchte Roger S. einen 14-Jährigen?
Kletter-Pädo wieder in U-Haft

Er gab sich als Kinderfreund aus. Doch es war wohl nur Fassade. Denn 2012 wurde Roger S. (40) wegen sexuellen Handlungen mit Kindern mit dreieinhalb Jahren Knast bestraft. Nun soll er sich wieder an einem Minderjährigen vergangen haben.
Publiziert: 03.02.2017 um 00:12 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:20 Uhr
Viktor Dammann

Als Gründer des Vereins Kletterplausch.ch in Stäfa ZH konnte sich der Pädosexuelle Roger S.* (40) unverdächtig mit den Objekten seiner Begierde umgeben. Diesen Umstand nützte er als Klettertrainer skrupellos aus und missbrauchte vier Buben im Alter von 10 bis 14 Jahren. Dafür wurde er 2012 vom Bezirksgericht Hinwil wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, Schändung und Pornografie zu dreieinhalb Jahren Knast verurteilt (BLICK berichtete). 

Nun wurde Roger S. erneut verhaftet. Wieder wegen des Verdachts auf Kindsmissbrauch. «Ich kann bestätigen, dass er wegen sexuellen Handlungen mit Kindern in Untersuchungshaft sitzt», sagt Corinne Bouvard von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich.

Roger S. fiel immer wieder auf

Dabei fiel er auch 2014 schon einmal auf, weil er als «Joker30» auf einer Internet-Plattform wieder auf die Jagd nach Minderjährigen ging – da war Roger S. gerade aus dem Knast entlassen. Wie unverfroren der Pädosexuelle tickt, zeigen zwei Artikel in einer Zürcher Regionalzeitung.

2012 berichtete die Zeitung noch gross auf der Titelseite über seine Verurteilung. Im letzten Jahr posierte Roger S. dort ebenso prominent als Drohnenspezialist. Dabei gab sich Roger S. tierfreundlich und bot Landwirten an, die Felder vor dem Mähen von den Drohnen abfliegen zu lassen. Mit einer Wärmebildkamera könne man so Nistplätze von Tieren sichtbar machen. 

Einer seiner Geschäftspartner gibt sich überrascht: «Ich wusste, dass Roger seit November in U-Haft sitzt, doch nicht weswegen. Aber abgesehen davon wäre ich als Investor ohnehin ausgestiegen.»

Der Anwalt geht von einem Irrtum seines Mandanten aus

Auch Markus Götte, der Anwalt von Roger S., nimmt Stellung: «Gegenstand der Untersuchung ist eine Bekanntschaft meines Mandanten mit einem zum fraglichen Zeitpunkt knapp 15-jährigen Jugendlichen, den er über eine Online-Chat-Plattform kennenlernte.»

Zur Verteidigung fügt er an: «Diese Plattform ist ausschliesslich für volljährige Nutzer bestimmt, die ihre Volljährigkeit explizit bestätigen müssen. Mein Mandant macht geltend, dass er deshalb nicht damit rechnete, dass seine Bekanntschaft noch minderjährig gewesen sein könnte.» Als er erfahren habe, dass sich der Jugendliche noch im Schutzalter befand, sei er freiwillig auf die Polizei zugegangen, so der Anwalt.

*Name der Redaktion bekannt

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