Medi-Ausrede zählt vor Bundesgericht nicht
Kroate rast mit 200 km/h – Freispruch aufgehoben

Von zwei Gerichten wird ein Raser aus dem Kanton Zürich nach einer Kamikaze-Fahrt freigesprochen. Der aus Kroatien stammende Mann gab an, dass seine Frau Medikamente benötigt hat. Für das Bundesgericht zählt diese Begründung nicht.
Publiziert: 13.09.2022 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2022 um 14:27 Uhr

Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen Raser aus dem Kanton Zürich aufgehoben: Der Mann war mit dem Chevrolet Camaro seines Sohnes 200 km/h auf der Autobahn gefahren, weil seine Frau Medikamente benötigte.

Als Grund für seine Raserfahrt gab der gebürtige Kroate an, dass seine Frau an einer Herzkrankheit leide. An diesem Tag habe sie Symptome verspürt, während sie mit dem Sportwagen des Sohnes unterwegs gewesen seien. Er habe ernsthaft befürchtet, sie könnte einen Infarkt haben.

Obergericht muss über die Bücher

Er habe dann Gas gegeben, um so schnell wie möglich nach Hause zu kommen, damit sie ihre Medikamente nehmen könne. 200 km/h habe er auch gar nicht fahren wollen.

Mit 200 km/h raste ein Zürcher über die Autobahn. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
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Er sei aber die Leistung des Chevrolet – fast 600 PS – nicht gewohnt. Das Auto beschleunige sehr stark, selbst wenn das Gaspedal nur kurz angetippt werde.

Das Winterthurer Bezirksgericht und auch das Zürcher Obergericht hatten ihm diese Begründung noch abgenommnen und ihn vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung freigesprochen. Das Bundesgericht hat diesen Freispruch nun aber aufgehoben, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Es schickt den Fall zur Neubeurteilung zurück ans Zürcher Obergericht.

Bei Blitzer verlangsamt

Als der Mann einen Blitzkasten sah, verlangsamte er plötzlich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 120 km/h. Dies zeige, dass er die Situation doch nicht als so ernst angesehen habe, heisst es im Urteil. Für das Bundesgericht ist klar, dass der Beschuldigte eine unverhältnismässige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende geschaffen habe – und auch für seine Frau.

Gemäss Urteil wäre das Kantonsspital Winterthur zudem in nur elf Minuten zu erreichen gewesen, ganz ohne Geschwindigkeitsübertretung. Der Weg nach Hause war drei Mal so lang.

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