Gleichstellung
Kanton Bern prüft Lohngleichheit ab September mit Stichproben

Wer vom Kanton Bern einen öffentlich ausgeschriebenen Auftrag zugeschlagen erhält, muss die Bestimmungen zur Lohngleichheit von Mann und Frau einhalten. Ab September wird der Kanton die Einhaltung diese Vorgaben mit Stichproben überprüfen.
Publiziert: 29.08.2024 um 10:32 Uhr
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Aktualisiert: 29.08.2024 um 11:04 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Regierungsrat hat die rechtlichen Grundlagen für solche Kontrollen in Form einer Verordnung geschaffen, wie er am Donnerstag mitteilte.

Für die Stichproben verantwortlich ist die kantonale Gleichstellungs-Fachstelle. Pro Jahr sollen zehn Kontrollen durchgeführt werden. Die Unternehmen werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Besteht ein Unternehmen die Kontrolle nicht, kann es sanktioniert werden, wie der Regierungsrat weiter schreibt. Dies kann den Ausschluss aus einem laufenden Vergabeverfahren oder den Widerruf des Zuschlags zur Folge haben. Auch können fehlbare Unternehmen während fünf Jahren von künftigen Aufträgen ausgeschlossen oder gebüsst werden.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Der Kanton Bern prüft ab September bei seinen öffentlichen Auftragnehmern, ob diese Bestimmung eingehalten wird. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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