Diese Lockerungen gelten ab Montag
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Der Abend auf Blick TV:Diese Lockerungen gelten ab Montag

Lockerungsschritte am Montag
Restaurant-Terrassen, Kinos und Sportstadien dürfen wieder öffnen

Für die Schweizer Bevölkerung bringt der Montag ein Stück persönliche Freiheit zurück. Mit dem zweiten grossen Öffnungsschritt des Bundesrates dürfen etwa Restaurant-Terrassen, Kinos, Theater oder Sportstadien unter strikten Vorgaben wieder öffnen.
Publiziert: 19.04.2021 um 04:52 Uhr
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Aktualisiert: 26.04.2021 um 13:06 Uhr

Mit dem zweiten grossen Öffnungsschritt des Bundesrates dürfen am Montag Restaurant-Terrassen, Kinos, Theater oder Sportstadien wieder öffnen. Obwohl unter strikten Vorlagen, bringt der Montag für die Schweizer Bevölkerung ein Stück persönliche Freiheit zurück.

Der Bundesrat hatte den für viele überraschend umfangreichen Öffnungsschritt am vergangenen Mittwoch beschlossen. Dies sei angesichts der Fortschritte beim Impfen und Testen vertretbar, aber nicht ohne Risiko aufgrund der steigenden Fallzahlen, hatte Gesundheitsminister Alain Berset dazu gesagt. Während die Wirtschaft und die bürgerlichen Parteien applaudierten, reagierte die politische Linke, insbesondere die Grünen, perplex.

Bundesrat informierte Taskforce nicht über Öffnung

Martin Ackermann, Präsident der wissenschaftlichen Taskforce des Bundes, warnte am Wochenende auf Schweizer Radio SRF vor den Risiken dieser Strategie und bedauerte, dass die Taskforce vom Bundesrat vorgängig nicht über die geplanten Öffnungsschritte informiert worden ist.

Auch im Tessin ist die Öffnung von Restaurant-Terrassen vorbereitet worden.
Foto: Keystone
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Wenn die Menschen die Pandemie nun so interpretieren würden, dass diese nicht mehr gefährlich sei, dann sei das Risiko hoch, dass sich die Situation verschlechtere und die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden müssten, so Ackermann.

Ab Montag geht es nun aber vorerst einmal in die andere Richtung. Restaurants und Bars dürfen ihre Terrassen wieder öffnen. Offen bleibt, wie viele dies tun werden, weil es sich in vielen Fällen wirtschaftlich kaum rechnen dürfte.

Wer sich auf der Terrasse eines Restaurants oder einer Bar niederlässt, kann dies höchstens an einem Vierer-Tisch sitzend tun. Die Maske darf er oder sie nur ablegen, um zu essen oder zu trinken.

Homeoffice-Pflicht bleibt in Kraft

Weiter müssen die Personendaten hinterlegt werden. Der Abstand zwischen den Tischen muss mindestens anderthalb Meter betragen oder sie müssen durch eine Wand getrennt sein. Weiterhin nicht öffnen dürfen Diskotheken und Tanzlokale. Auch die Homeoffice-Pflicht bleibt in Kraft.

In den Kinos und Theatern dürfen höchstens 50 Personen Platz nehmen, oder maximal ein Drittel der Raum-Kapazität darf ausgeschöpft werden. Fussballspielen und Openair-Konzerten dürfen maximal 100 Personen beiwohnen. Zwischen den Zuschauern und Zuhörerinnen muss mindestens ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden oder ein Sitz leer bleiben. Es gilt Sitz- und Maskenpflicht. Konsumiert werden darf dabei nichts und Pausen sind nicht empfohlen.

Erwachsene dürfen sportliche Aktivitäten höchstens in 15er-Gruppen wieder aufnehmen. Bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen muss man Masken tragen und die Mindestabstände einhalten. Draussen reicht die Einhaltung einer der beiden Regeln.

Erlaubte Ausnahmen

Ausnahmen davon sind nur erlaubt für Chorproben und Ausdauersport. Der Bundesrat empfiehlt aber, auch diese Aktivitäten wenn immer möglich in Aussenbereichen durchzuführen und sich im Vorfeld testen zu lassen. Kontaktsportarten in Innenräumen bleiben verboten.

Wieder zugänglich sind ab Montag auch die Innenbereiche von Zoos, Botanischen Gärten und anderen Freizeitzentren. Wellness- und Freizeitbäder sind davon ausgenommen. In Museen sind Führungen mit höchstens 15 Personen wieder erlaubt. Vereinsversammlungen sind unter den gleichen Voraussetzungen auch wieder möglich.

Studierende dürfen Vorlesungen an den Hochschulen wieder physisch besuchen. Mehr als 50 Personen dürfen beim Präsenzunterricht allerdings nicht im gleichen Hörsaal sein, höchstens aber ein Drittel der üblichen Kapazität. (SDA)

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