Kinder mussten Erbrochenes essen
Quäl-Eltern müssen über zehn Jahre ins Gefängnis

Ein ehemaliges Ehepaar aus Zürich soll seine Kinder während Jahren einem regelrechten Folter-Regime ausgesetzt haben. Jetzt müssen beide hinter Gitter. Die Mutter für 10,5 Jahre, der Vater für 16,5 Jahre.
Publiziert: 11.01.2023 um 08:51 Uhr
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Aktualisiert: 11.01.2023 um 12:15 Uhr

Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch ein Zürcher Elternpaar, das seine Kinder gequält hatte, zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Vater muss 16,5 Jahre ins Gefängnis, die Mutter 10,5 Jahre. Die beiden Beschuldigten hatten Freisprüche verlangt. Sie wiesen jede Schuld von sich und schoben diese vielmehr dem jeweils anderen zu.

Für die Unterernährung ihrer Kinder – ein Neunjähriger wog nur gerade 18,5 Kilogramm – sei ihr damaliger Ehemann verantwortlich, hielt etwa die Mutter fest. Dieser habe ihr verboten, Essen zu kaufen. Der Vater gab hingegen an, die Kinder nie angerührt zu haben.

Das Obergericht sah es jedoch als erwiesen an, dass Vater und Mutter ihre Kinder misshandelt hatten. In den Aussagen der Kinder seien zwar fraglos Widersprüche vorhanden, räumte der vorsitzende Oberrichter in seiner detaillierten Urteilsbegründung am Mittwochvormittag ein. Doch liessen sich diese Ungereimtheiten mit den Familienverhältnissen, den Abhängigkeiten und der Angst vor dem Vater plausibel erklären.

Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch ein Zürcher Elternpaar, das seine Kinder gequält hatte, zu langen Haftstrafen verurteilt.
Foto: Nathalie Taiana

Das Ehepaar hat mehrere Kinder. Ein Sohn und eine Tochter bekamen die Qualen am meisten zu spüren, wie die Staatsanwältin an der zweitägigen Verhandlung vom vergangenen November ausgeführt hatte. Sie sprach damals von psychischer und physischer Folter und von einem jahrelangen Folterregime.

Musste Erbrochenes essen

Tochter und Sohn wurden demnach von ihren Eltern während Jahren eingesperrt, zunächst im Kinderzimmer, später in einem ungeheizten Keller. Laut Anklage duften sie dabei nur selten auf die Toilette und mussten sich auf dem Boden erleichtern. Nur für die Schule durften sie nach draussen. Die Eltern zwangen das Mädchen auch einmal, ihr Erbrochenes aus einem Teller zu essen, den Knaben seinen Kot. Als zusätzliche Strafe mussten sich die Kinder mit Urin vollgesogene Windeln auf den Kopf setzen und stundenlang stillstehen. Darin erkannte das Obergericht «sadistische Züge im Tatvorgehen».

Ihr Martyrium fand erst ein Ende, als die Tochter selber darum bettelte, in ein Heim gehen zu dürfen. Erst dann wandte sich die Mutter ans Sozialamt. Die Kinder, heute junge Erwachsene, mussten zeitweise IV beziehen und sind dauerhaft psychisch und körperlich geschädigt. (SDA)

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