«Jemand sollte dich zerstückeln»
Zürcher Gericht verurteilt Studenten (39) wegen Baerbock-Beschimpfung

Die deutsche Aussenministerin Annalena Baerbock wurde per E-Mail übelst beschimpft. Die Spuren der Hass-Nachricht führten nach Zürich, zu einem Dauerstudenten. Nun wurde er verurteilt.
Publiziert: 25.11.2022 um 10:25 Uhr
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Aktualisiert: 25.11.2022 um 11:22 Uhr

Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen 39-jährigen russisch-schweizerischen Doppelbürger zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte der deutschen Aussenministerin Annalena Baerbock per E-Mail geschrieben, dass «jemand sie zerstückeln solle».

Das Gericht verurteilte den dreifach vorbestraften Langzeit-Studenten und IV-Rentner wegen Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken. Dazu muss er die Gerichts- und Untersuchungskosten von 2000 Franken zahlen.

Dauer-Student reagierte ungehalten


Der Satz, dass man jemanden zerstückeln solle, sei ein «blosser Ausdruck der Missachtung», sagte der Richter in der Begründung. Das sei keine politische, sachliche Auseinandersetzung. «Sie versuchen, das nachträglich, mit einem politischen Kontext und einer historischen Abhandlung zu rechtfertigen. Aber das geht nicht.»

Ihr galten die Beschimpfungen: Annalena Baerbock.
Foto: imago/photothek

Eine gute Prognose stellt das Gericht dem Verurteilten nicht. Dieser reagierte bei der Urteilseröffnung ungehalten und unterbrach den Richter mehrfach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann, der unter psychischen Problemen leidet, kann es noch weiterziehen.

Auch andere Politiker beschimpft

Als Begründung, weshalb er die Grüne Politikerin im Oktober 2021 per E-Mail beschimpft hatte, gab der 39-Jährige an, dass Baerbock ihn in seiner Ehre verletzt habe. Sie habe den russischen Staat verleumdet und als «korruptes System» verunglimpft, sagte er vor Gericht.

In der Befragung schweifte der russisch-schweizerische Doppelbürger weit in historische Gefilde ab und kritisierte die «eurozentristische Geschichtsschreibung» ebenso wie ein «Biowaffenprogramm der Ukraine».

Auslöser für die E-Mail im Oktober 2021 war, dass sich Baerbock, damals noch Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, gegen eine Betriebserlaubnis für die Pipeline Nord Stream 2 aussprach. Der Verurteilte beschimpfte offenbar noch andere deutsche Politikerinnen und Politiker, nur Baerbock schaltete jedoch die Justiz ein. (zis/SDA)

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