Intransparente Preisgestaltung bei Dating-Site C-Date
Der Klick, der teuer wird

Dem Magazin Beobachter liegen mehrere Beschwerden gegen die Dating-Plattform C-Date vor. Der Grund: intransparente Preisgestaltung.
Publiziert: 23.02.2019 um 19:14 Uhr
Sascha Britsko («Beobachter»)

Noch nie war unverbindlicher Sex so einfach wie in digitalisierten Zeiten. Website auf, Präferenzen rein, schon wird drauflosgechattet. Auf Onlinedating-Websites wie C-Date prangt ganz gross: kostenlos registrieren!

Sogleich poppt ein Fenster auf, und eine Dame schreibt einen an. Doch bevor man antworten kann, wird gefordert: Bitte Premium-Mitglied werden. Das «meistverkaufte» Angebot ist schon vorgewählt. «19,99 CHF für 6 Monate», dann folgt das Bezahlfenster. Doch wer nun vor lauter Vorfreude einfach abdrückt, übersieht das Kleingedruckte: «Ihre gewählte Laufzeit: 6 Monate für 19,99 CHF pro Woche». Und so werden aus CHF 19,99 in einem halben Jahr CHF 479.75 – zwei Wochen gibts also gratis.

Artikel aus dem «Beobachter»

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch

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Wer sich auf C-Date registriert, sollte einen genauen Blick auf das Kleingedruckte werfen.
Foto: Screenshot (Beobachter)

Gilt das 14-tägige Widerrufsrecht auch bei C-Date?

Dem Beobachter liegen mehrere Beschwerden vor. Eine solche intransparente Preisgestaltung ist laut Beratungszentrum des Magazins klar stossend. «Im Onlinebereich wird die ‹Button-Lösung› angewandt», sagt Expertin Julia Gubler: Vor einer verpflichtenden Zahlung muss der gesamte Betrag auf dem Bezahl-Button oder in unmittelbarer Nähe ausgewiesen sein. Wenn dennoch ein Vertrag geschlossen wurde, gilt bei Partnervermittlungsagenturen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. 

Doch C-Date wehrt sich dagegen. Man betreibe lediglich eine Dating-Plattform – «das ist ein anderes Businessmodell», beschied C-Date einem Betroffenen. Auf Anfragen des Beobachters hat C-Date nicht reagiert. «Weil kein Präzedenzfall existiert, ist das hier ein Graubereich», so Gubler. Das nützen die Online-Dating-Plattformen aus. Bei intransparenter Preisangabe rät Gubler, die Rechnung nicht zu begleichen, da keine vertragliche Grundlage für die Forderung besteht. Wurde ein Vertrag rechtskräftig abgeschlossen, kann er jederzeit gekündigt werden, eine Mindestlaufzeit ist ungültig.

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