«Sie schnitten ihren Gefangenen die Ohren und Nasen ab»
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Söldnertum ist streng verboten:Schweizern, die im Ausland kämpfen, droht Haftstrafe

Im Mittelalter boomte das Geschäft mit Schweizer Söldnern
«Sie schnitten ihren Gefangenen gern die Ohren und Nasen ab»

400 Jahre lang verdingten sich rund zwei Millionen Schweizer als Söldner in fremden Kriegen. Ähnlich wie Putins gefürchtete Wagner-Gruppe waren die sogenannten Reisläufer für ihre Grausamkeit berühmt und berüchtigt.
Publiziert: 06.02.2023 um 13:32 Uhr
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Aktualisiert: 07.02.2023 um 14:01 Uhr
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Myrte MüllerAussenreporterin News

Sie kannten keine Gnade. Wer ein Dorf einnahm, durfte plündern, töten, vergewaltigen. Auf dem Schlachtfeld machten sie ihren Job. Und den machten sie mit Gründlichkeit. Gegen Geld wurde auch schon ein Bruderkrieg geführt. Es ist nicht die Rede von Wladimir Putins (70) berüchtigter Wagner-Gruppe und ihren Gräueltaten in der Ukraine, sondern von Schweizer Söldnern, die sich in über 400 Jahren an fremde Heere verkauften.

Vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert verdingten sich insgesamt zwei Millionen Schweizer als Söldner an fremden Fronten. Das Geschäft mit den Leihsoldaten boomte über Jahrhunderte. Die sogenannten Reisläufer (hergeleitet von Reisenden) seien dabei nicht zimperlich gewesen, sagt Politikwissenschaftler Albert Stahel (79), «sie schnitten ihren Gefangenen gern die Ohren und Nasen ab».

Über 400 Jahre grausames Treiben gegen Bares

Das grausame Treiben hatte 1848 ein Ende. «Aus staatspolitischen Gründen wurden Söldnerdienste verboten», sagt Stahel. Fortan durfte niemand mehr in einen fremden Krieg ziehen. Denn, so der Zürcher Experte, man habe die Selbstbestimmung des eigenen kleinen Staates schützen wollen und jede Einmischung vom Ausland untersagt.

Im Mittelalter boomte das Geschäft mit Schweizer Söldnern, die über Söldnerunternehmen an die jeweiligen ausländischen Heere vermittelt wurden. Da konnte es passieren, dass Schweizer gegen Schweizer kämpften.
Foto: zVg
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Dem Söldner drohen bis zu drei Jahre Haft

Das Verbot, an ausländischen Fronten zu kämpfen, gilt noch heute. Wer Schweizer ist oder eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, darf nicht im Ausland kämpfen. «Auch wenn derjenige keinen Sold für den Kriegseinsatz erhält und aus Überzeugung kämpft, gilt er in der Schweiz als Söldner und wird als solcher behandelt», sagt der Professor für Strategische Studien an der ETH Zürich.

Der moderne Söldner wird heute oft Foreign Fighter genannt. Schon in der Vergangenheit wurden Schweizer Soldaten, die sich beispielsweise in den Krieg gegen den IS nach Syrien begaben, vor dem Militärgericht verurteilt. Söldnern drohen bis zu drei Jahre Haft. In den meisten Fällen sind die Angeklagten allerdings mit Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit davongekommen.


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