Grosse Rat
Thurgauer Parlament lehnt Energiezulage für Bedürftige ab

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat sich gegen eine befristete Energiezulage ausgesprochen. Ein Vorstoss verlangte, Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell wegen der gestiegenen Energiekosten zu unterstützen.
Publiziert: 30.08.2023 um 13:25 Uhr

Die gestiegenen Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges schlagen sich in steigenden Wohnkosten nieder, argumentierten die Motionäre aus dem links-grünen Lager am Mittwoch im Grossen Rat. Deshalb sollten mit einer befristeten Energiezulage Haushalte mit geringem Einkommen entlastet werden.

Das Kantonsparlament lehnte diese Forderung jedoch klar ab. Die errechneten Kosten hätten sich gemäss dem Thurgauer Gesundheitsdirektor Urs Martin (SVP) bei jährlich 23 Millionen Franken bewegt.

Die Befürworter des Anliegens erklärten, es brauche dringend eine Lösung für jene, die ihre Energiekosten nicht mehr tragen könnten und deshalb in die Sozialhilfe gerieten. Die Städte Luzern und Zürich sowie der Kanton Neuenburg hätten bereits Massnahmen eingeleitet. Es gelte, «Energie-Armut» zu verhindern.

Thurgauer Haushalte mit tiefen Einkommen hätten gemäss einer Motion für die gestiegenen Energiepreise entschädigt werden sollen. (Symbolbild)
Foto: ROLAND SCHLAGER

Bürgerliche Vertreter kritisierten die angedachte Entlastung über das System der individuellen Prämienverbilligung als sachfremd. Es sei nicht zielführend, so auf Verwerfungen auf dem internationalen Energiemarkt zu reagieren.

Ausserdem wurde von den Gegnern des Anliegens auf die hängige Motion des Genfer Nationalrats Carlo Sommaruga (SP) verwiesen, mit welcher eine Energiezulage auf nationaler Ebene angestrebt wird. Der Bundesrat - und bisher auch der Ständerat - lehnen diesen Vorstoss jedoch ab. (SDA)

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