Bauvorhaben, welche im Einklang mit dem kommunalen räumlichen Leitbild und der bevorstehenden Gesamtrevision sind, können aber weiterhin umgesetzt werden, wie die Regierung, der Kleine Landrat, am Montag mitteilte.
Gemäss den übergeordneten gesetzlichen Grundlagen zur Raumplanung soll das Davoser Siedlungsgebiet qualitativ nach innen verdichtet werden. Die Gemeinde Davos ist verpflichtet, ihre Baulandreserven zu mobilisieren und Massnahmen zur verdichteten Nutzung zu treffen. Um diese Anforderungen zu er füllen, wird die Ortsplanung in den nächsten Jahren totalrevidiert.
Als planerische Grundlage dafür hat der Kleine Landrat das kommunale räumliche Leitbild erarbeitet und beschlossen. Darin wird definiert, dass sich Davos als Wohn- und Arbeitsstandort weiterentwickeln und ein moderates Bevölkerungswachstum möglich werden soll.
Damit die Ziele zur räumlichen Entwicklung nicht beeinträchtigt werden, hat der Kleine Landrat bereits im Januar 2023 eine Planungszone über das gesamte Gemeindegebiet erlassen. Nun hat er die Planungszone um ein Jahr bis zum 20. Januar 2025 verlängert.
Sobald die Grundlagen für die künftige Entwicklung der Ortsplanung vorliegen, solle eine räumliche Eingrenzung der Planungszone diskutiert werden, hiess es in der Mitteilung. (SDA)