Kuriose Ausrede vor Gericht
Mafioso will Auslieferung verhindern – mit Sodbrennen

Im letzten Jahr gelang den Schweizer Behörden ein Schlag gegen sechs Mafiosi. Einer davon wollte seine Auslieferung nach Italien verhindern – und hatte dafür vor Gericht ganz spezielle Ausreden parat. Gebracht hat es ihm allerdings nichts.
Publiziert: 13.04.2022 um 20:46 Uhr

Auch in der Schweiz ist der kalabrische Mafia-Clan 'Ndrangheta tätig. Im November 2021 musste er allerdings einen Rückschlag einstecken, als sechs Mafiosi von der italienisch-schweizerischen Antimafia-Operation Nuova Narcos Europea 104 festgenommen wurden. Die sechs mutmasslichen Kriminellen sollten anschliessend nach Italien ausgeliefert werden.

Das passte einem von ihnen offenbar gar nicht, wie die Zeitungen von CH Media berichten. In Italien winken nämlich viel härtere Strafen als in der Schweiz. Und so wehrte er sich mit allen Mitteln gegen eine Auslieferung und Haftstrafe. Seine Ausrede vor dem Bundesstrafgericht: Er leide an Sodbrennen, Platzangst, Herzproblemen und Angstzuständen. Zudem bestehe keine Fluchtgefahr, da nur noch seine Eltern in Kalabrien wohnen würden.

Der Mafioso schlug stattdessen vor, eine Kaution von 30'000 Franken zu bezahlen, seinen Pass abzugeben und ein Überwachungsarmband zu tragen. Das Bundesstrafgericht ging allerdings nicht auf seine Leiden und Vorschläge ein. Medizinische Probleme könnten nämlich auch in einem Gefängnis behandelt werden. Zudem muss der mutmassliche Straftäter die Verfahrenskosten von 2000 Franken übernehmen.

Ein mutmasslicher Mafioso, der in der Schweiz gefasst wurde, sollte an Italien ausgeliefert werden. Das wollte der Mann vor Gericht aber um jeden Preis verhindern.
Foto: imago images/Thomas Frey
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Mafioso forderte Gratis-Anwalt und unentgeltlichen Prozess

Für das Gericht war klar, dass dem Mafioso wie allen anderen auch in Italien der Prozess gemacht werden muss. Der Mann hat vermutlich auch dort Straftaten begangen. Und um das abzuklären, sind Befragungen und Konfrontationen vor Ort nötig. Die Forderungen des beschuldigten Mannes auf eine unentgeltliche Prozessführung und einen Gratis-Anwalt wurden ebenfalls abgelehnt.

Der Mann unterhielt in Chur eine GmbH im Bereich Gastronomie, Lebensmittel und Automobile. Tatsächlich erwirtschaftete er damit im Jahr 2020 keinerlei steuerbare Einkünfte – doch die Firma erhielt von seinem Eigentümer Darlehen.

Die ganze Beschwerde des Mafioso wurde schliesslich abgewiesen. Das Gericht erlegte dem mutmasslichen Kriminellen weitere 3000 Franken Gerichtskosten auf und lieferte ihn in den vergangenen Tagen an Italien aus. Er ist der letzte der sechs gefassten Mafiosi, der in Italien angekommen ist. Dort wartet der Mann jetzt mit mehr als 100 weiteren Beschuldigten auf den Prozess. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. (obf)

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