Ex-Polizist ersticht seine Ehefrau
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Bluttat in Sent:Ex-Polizist ersticht seine Ehefrau

Kurt F. stach in Sent GR auf seine Frau (45) ein
Ex-Polizist (†60) tot in Zelle aufgefunden

Am späten Mittwochabend ist in der Justizvollzugsanstalt Sennhof in Chur ein Mann erhängt aufgefunden worden. Er starb trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche.
Publiziert: 04.04.2019 um 14:21 Uhr
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Aktualisiert: 04.04.2019 um 17:22 Uhr
Kurt F. stach drei Mal auf seine Ehefrau ein.
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Petar Marjanovic
Petar MarjanovicNews-Redaktor

Ein Gefängnis-Mitarbeiter hat am späten Mittwochabend gegen 21.40 Uhr einen schrecklichen Fund gemacht. Als er einem Inhaftierten Medikamente geben wollte, entdeckte er diesen leblos in seiner Zelle. Der 60-Jährige hatte sich erhängt.

Das Anstaltspersonal nahm sofort die Reanimation auf – ohne Erfolg.

Beim verstorbenen Gefängnisinsassen handelt es sich um den Ex-Polizisten Kurt F.* aus Sent GR. Er sass in Untersuchungshaft, weil er im Streit im beschaulichen Engadiner Bergdorf seine Frau Sandra F.* (45) brutal attackiert hatte (BLICK berichtete).

Mit schweren Stichverletzungen stürzte die Frau Anfang November 2018 aus ihrem Haus am östlichen Dorfrand. Ein Passant entdeckte die blutende Person auf der Strasse und alarmierte sofort die Sanität. Kurz nach der Tat stand das Haus in Vollbrand.

Ex-Polizist ersticht seine Ehefrau
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Keine Dritteinwirkung

Kantonspolizisten konnte ihren ehemaligen Arbeitskollegen noch am Tatort verhaften. Seither wurde wegen versuchter Tötung und Brandstiftung gegen den Mann ermittelt.

Kurt F. ging es psychisch nicht gut. «Er wachte eines morgens auf und wusste nicht mehr, wer er ist», so Angehörige der Frau. Sie gehen davon aus, dass psychische Leiden den Ex-Polizisten zur Horror-Tat trieben.

Der plötzliche Tod von Kurt F. hat kaum Auswirkungen auf die juristische Aufarbeitung des Falls. «Das Verfahren wird fortgesetzt», sagt Staatsanwalt Patrick Bergamin zu BLICK. Gegen den Verstorbenen könne man aber nicht mehr ermitteln.

Klären möchte man nun auch die Todesursache. Hinweise auf eine Dritteinwirkung liegen nach ersten Erkenntnissen nicht vor.

* Name geändert

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