Gerichtsprozess in Nyon VD
Wärter (54) soll Insassinnen zum Sex gezwungen haben

Ein ehemaliger Gefängniswärter muss sich seit Dienstag in Nyon VD vor Gericht verantworten. Zwei Insassinnen aus Brasilien werfen ihm sexueller Nötigung vor.
Publiziert: 06.07.2021 um 16:36 Uhr
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Aktualisiert: 07.07.2021 um 11:02 Uhr

Im Frauengefängnis La Tuilière in Lonay VD soll ein Wärter (54) zwei Insassinnen zum Sex gezwungen haben. Passiert ist es offenbar zwischen Dezember 2019 und Februar 2020. Der Gefängnismitarbeiter wurde entlassen. Nun steht er vor Gericht.

Laut Anklageschrift hat er seine Macht missbraucht, um die beiden Frauen aus Brasilien zu den sexuellen Handlungen in der Gefängnisküche zu bringen. Der Wärter war dort als Küchenchef angestellt. In seiner Funktion prüfte er die Anwesenheit der Häftlinge in der Küche und legte damit ihr Gehalt fest.

Wärter wirft Häftlingen Provokation vor

Der Angeklagte räumte am Dienstag vor dem Gericht des Bezirks La Côte einen «Austausch von Zärtlichkeiten» ein, versicherte aber, dass die Häftlinge sich nicht dagegen gewehrt hätten. Die anderen Taten, die ihm vorgeworfen werden (Penetration mit den Fingern und erzwungene Fellatio), bestritt der Mann. «Es gab nie einen Zwang, auch keine Gewaltanwendung», sagte er den Richtern. Er habe die Frauen weder erpresst, noch ihnen irgendwelche Versprechungen gemacht.

Der Wärter war im Gefängnis La Tuilière in Lonay VD angestellt. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON

Weiter erklärte der Angeklagte, dass ihn das «Übermass an Schmeicheleien» und das «fast tägliche provokative Auftreten» einer dieser Insassinnen zu seinem Handeln «bewegt» habe. «Ich wurde schwach und habe einen Schritt getan, den ich niemals hätte tun sollen», sagte der Ex-Gefängniswärter.

Insassinnen wurden bereits abgeschoben

Die beiden ehemaligen Inhaftierten, die im April 2020 Anzeige erstattet haben, nehmen nicht an der Verhandlung teil. Sie wurden am Ende ihrer Strafe nach Brasilien abgeschoben und es wäre zu kompliziert gewesen, sie in die Schweiz zurückzubringen, angesichts der hohen Reisekosten und der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie.

Zu Beginn der Verhandlung erneuerte die Verteidigerin des Angeklagten ihren Antrag, die beiden Brasilianerinnen anzuhören, um «ihre Glaubwürdigkeit zu beurteilen». Das Gericht wies diesen Antrag jedoch mit der Begründung zurück, dass die beiden Frauen bereits während der Untersuchung ausreichend angehört worden seien.

Dieser Fall wurde im Frühjahr 2020 publik, als die Strafvollzugsbehörde nach einer internen Untersuchung den ehemaligen Küchenchef bei der Staatsanwaltschaft anzeigte. Die Ermittlungen führten zur Eröffnung einer zweiten, noch laufenden Untersuchung gegen einen anderen Mitarbeiter wegen ähnlicher Sachverhalte. (SDA/hah)

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