Geheimprozess gegen Ehefrau nach Mordkomplott
Welche «intimen Details» sind zu peinlich?

Sie hetzte ihrem Mann Messerstecher auf den Hals. Welche «intimen Details» dürfen nicht an die Öffentlichkeit?
Publiziert: 26.01.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 03:51 Uhr
Von Michael Spillmann

Zwei Männer warten in der Dunkelheit, ihr Opfer führt seinen Hund Gassi. Die Gestalten gehen auf den Feuerwehrmann Benjamin B.* (39) los. Einer schlägt mit einem Armierungseisen zu, der andere schlitzt ihm die Kehle auf. Der Familienvater überlebt schwer verletzt.

Ab heute wird die Brutalo-Attacke, die sich am 15. Januar 2013 in Illnau-Effretikon ZH ereignet hat, vor dem Bezirksgericht Pfäffikon ZH verhandelt. Der Staatsanwalt ist überzeugt: Es war ein Mordkomplott. Ehefrau Sandra B.* (34) soll die zwei Männer angeheuert haben – ihren damaligen Geliebten und dessen Bruder.

Nur: Die Verhandlung findet hinter verschlossenen Türen statt. Die Öffentlichkeit und auch akkreditierte Journalisten sind ausgeschlossen. Das Gericht hiess einen entsprechenden Antrag gut.

Das Opfer: Benjamin B. (39) sprach nach der Verhaftung seiner Ehefrau mit BLICK.
Foto: RDB
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Eine Begründung für den Geheimprozess gegen die Ehefrau ist, dass auch «intime Details» zur Sprache kämen. Muss Sandra B. Fragen zu ihrem Liebesleben beantworten? Nimmt sie der Staatsanwalt wegen der Affäre ins Kreuzverhör? Die Öffentlichkeit wird über die Hintergründe des brutalen Verbrechens nichts erfahren.

Trotz seiner zehn Zentimeter langen Wunde schafft es Benjamin B., sich nach dem Angriff heimzuschleppen. Seine Frau ruft die Ambulanz. Tagelang liegt B. im Spital. Die Polizei steht vorerst vor einem Rätsel.

Im April 2013 verhaftet sie die zwei Männer (27 und 32) und Ehefrau Sandra. Benjamin B. fällt aus allen Wolken. «Sie hat sich in den letzten Wochen doch ganz normal verhalten», sagt er zu BLICK. Ob seine Frau einen Grund gehabt habe, ihn umbringen zu lassen, davon habe er keine Ahnung.

Im September 2014, eineinhalb Jahre später, macht der «Zürcher Oberländer» die Anklageerhebung publik. Die damalige Ehefrau soll ihren Geliebten, den älteren der beiden Schweizer, zur Tat angestiftet haben. Beide werden wegen Mordversuchs angeklagt, der jüngere Bruder wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Die Frau bestreitet die Vorwürfe, die Männer sind geständig. Einem normalen Mordprozess steht nichts mehr im Weg.

Bis beim Gericht der Ausschlussantrag eingeht, offenbar von der Opferseite. Die Verteidigung von Sandra B. schliesst sich wenig überraschend dem Antrag an.

Solch einen kompletter Ausschluss gibt es sonst nur bei schwerem Kindesmissbrauch oder Sexualdelikten. Das Gericht gibt dem Antrag statt. Als Begründung nennt es neben den «intimen Details» den Schutz der Kinder und eine weitere mögliche Traumatisierung des Ehemanns. Welche Strafen die Anklage heute fordern wird, ist unbekannt. Die Richter wollen per Medienmitteilung über das Urteil informieren.

* Name der Redaktion bekannt

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