Für 75 Franken
Mann wechselt Geschlecht – weil er nicht ins Militär will

Ein 23-jähriger Schweizer liess sein Geschlecht ändern, um dem Militärdienst zu entgehen. Das klappte allerdings nicht.
Publiziert: 11.06.2023 um 05:34 Uhr
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Aktualisiert: 11.06.2023 um 09:11 Uhr

Seit dem 1. Januar 2022 kann in der Schweiz auf Wunsch das amtliche Geschlecht gewechselt werden. Unbürokratisch, ohne ärztlichen oder psychologischen Nachweis. Vorbehalten ist dies eigentlich Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung.

Das hat nun ein Mann ausgenutzt, der so dem Militärdienst entgehen wollte, berichtet die «Sonntagszeitung». Max, wie der Mann genannt wird, habe als 22-Jähriger bei seiner Wohngemeinde einen Termin ausgemacht, um sein Geschlecht zu ändern.

Innert zwei Minuten amtlich vom Mann zur Frau

Max, SVP-Mitglied, tat dies als Protest gegen das neue Gesetz – und weil er nicht ins Militär wollte. Beim Termin, der ihn 75 Franken kostete, trat er äusserlich als Mann auf, war genau so gekleidet wie immer, habe sogar extra mit tiefer Stimme gesprochen. Nach zwei Minuten sei der Termin vorüber gewesen, die Beamtin im Standesamt habe keine Nachfragen gestellt.

Der Mann erhielt trotz Geschlechtsanpassung den Marschbefehl – weil er mit seiner Aktion zu spät war (Symbolbild).
Foto: keystone-sda.ch

Seither ist der Mann im Personenstandsregister offiziell als Frau eingetragen. Seinen männlichen Namen hat er laut der «Sonntagszeitung» behalten. Bis auf seine Eltern wisse niemand davon. Sein Arbeitgeber wurde nicht informiert, auf Formularen kreuzt Max immer noch «männlich» an.

Max machte sich strafbar

Seine Identitätskarte hat er vor der Geschlechtsanpassung bewusst noch erneuert und seither keine neue beantragt. Um der Dienstpflicht zu entgehen, war er allerdings zu spät: Seine Geschlechtsanpassung erfolgte nach der Rekrutierung – er war also schon eingeteilt.

Schweizweit haben laut der Zeitung im letzten Jahr 1171 Personen ihren Geschlechtseintrag wechseln lassen. Über die Zahl von Missbräuchen ist nichts bekannt – bis jetzt. Max machte sich damit strafbar, wie das Bundesamt für Justiz gegenüber der «Sonntagszeitung» mitteilt: «Bei einem entsprechenden Verdacht müssen die Umstände von Amtes wegen abgeklärt und gegebenenfalls ein Korrekturverfahren eingeleitet werden.» (neo)

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