Er schubste seine Liebhaber in die Schlucht
65-Jähriger muss für 17,5 Jahre in den Knast

Urs T. soll seine Liebhaber in die Schlucht im Kiental gestossen haben. Das Gericht hat ihn am Montag wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.
Publiziert: 17.10.2022 um 14:29 Uhr
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Aktualisiert: 18.10.2022 um 20:32 Uhr

Urs T.* (65), soll 2019 zwei seiner Liebhaber im Kiental BE in eine Schlucht gestossen haben. Einer starb, der andere überlebte und meldete den Vorfall der Polizei. Am Montag wurde das Urteil gesprochen.

Im Mai und im November 2019 hatte der Angeklagte zwei afghanische Männer in die Griesschlucht in Kiental geschubst. Der erste Mann (18) starb dabei. Der zweite Mann (29) überlebte den Sturz und schlug Alarm. Wegen vorsätzlicher Tötung musste sich der 65-Jährige aus Aeschi bei Spiez BE vor dem Gericht verantworten.

Während des Prozesses bestritt der Angeklagte aber vehement die Taten. Das alles seien Unfälle gewesen. Der verstorbene Afghane soll alkoholisiert gewesen und als unerfahrener Wanderer gestürzt sein. Auch der andere Sturz sei lediglich ein Unfall gewesen, denn das Opfer habe Marihuana geraucht. «Unsere Beziehung war normal, freundschaftlich und auch sexuell», beschreibt Urs T. seine Beziehung zum Überlebenden.

Das Urteil für den Todes-Schubser Urs T. steht fest. Er ist schuldig und bekommt eine Freiheitsstrafe von 17,5 Jahren.
Foto: STEFAN BOHRER
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Inkonsistente und widersprüchliche Angaben

Der überlebende Ex-Freund malte ein völlig anderes Bild. Der junge Mann beschuldigte Urs T., ihn absichtlich gestossen zu haben. Die Richterin fragte, ob es Streit gegeben habe. «Der Beschuldigte fragte mich, ob ich ihn heiraten wolle. Ich habe dies aber verneint», sagte das Opfer im Gerichtssaal. Das schreibt 20 Minuten.

Das Gericht in Thun BE glaubte dem jungen Mann und sah es als erwiesen an, dass der Todes-Schubser seinen Sexualpartner im November 2019 absichtlich in die Schlucht gestossen hatte. Die gesicherten Spuren vor Ort unterstützen die Annahme einer Täterschaft, kam das Gericht zum Schluss. Auch der erste Fall im Mai 2019 sei vorsätzliche Tötung gewesen. Soweit der Angeklagte überhaupt Aussagen machte, seien diese inkonsistent und widersprüchlich gewesen. Für seine Taten bekam Urs T. nun in erster Instanz eine Freiheitsstrafe von 17,5 Jahren.

Urs T. bestreitet die Vorwürfe weiterhin. Er sei «geschockt» über das Urteil, sagte er nach Bekanntgabe der Entscheidung noch im Gerichtssaal. «Ich habe weder eine versuchte noch eine vollendete Tötung begangen», betonte er zum wiederholten Mal. (SDA/jwg)

*Name geändert


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