Dubiose Handwerker zocken ab
Was tun, wenn Gauner läuten?

Sie fahren unverhofft vor, drängen sich auf und verlangen horrende Preise. So wehrt man sich gegen die Teer-Gauner.
Publiziert: 06.11.2015 um 16:46 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:41 Uhr
Von Ralph Donghi

Sie fahren meist in Lieferwagen vor: Die Teergauner aus Grossbritannien und Polen. Ihre Masche ist immer dieselbe: Sie klingeln vorwiegend bei älteren Leuten und bieten aufdringlich günstige Arbeiten aller Art an. Was ist in einer solchen Situation zu tun?

«Nicht auf dubiose Handwerkergeschäfte eingehen, sich nicht bedrängen lassen», sagt Roland Pfister von der Kantonspolizei Aargau. Sein Rat: «Wichtig ist, dass man sich das Aussehen merkt und bei Verdacht sofort die Nummer 117 anruft, damit die Polizei die Personen anhalten und überprüfen kann.»

Was, wenn man dennoch auf ein Angebot eingegangen ist und später viel höhere Preise als zuvor besprochen verlangt werden? «Wenn nichts Schriftliches vorliegt, wird es schwierig», sagt Pfister. «Solche Arbeiten anzubieten, ist erlaubt. Darum ist die gesetzliche Handhabe gering.» Die einzige Ausnahme ist, wenn die Gauner keine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung haben.

Papiere werden überprüft: Die Polizei nimmt die Personalien auf.
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Wirklich sicher ist man aber nur, wenn man gar nicht auf die vermeintlich günstigen Angebote anspringt. Roland Pfister: «Und sich nicht von Drohungen beeindrucken lassen.» Eine überteuerte Rechnung könne man zivilrechtlich anfechten. Eine Drohung könne man zur Anzeige bringen.

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