Divisionär Andreas Stettbacher (54) freigestellt
Gab sich der Oberfeldarzt eine Geldspritze?

Das VBS hat heute bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den Oberfeldarzt der Armee wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten eingereicht.
Publiziert: 09.12.2016 um 16:46 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 15:00 Uhr
Christof Vuille, Sermîn Faki, Nico Menzato

BLICK besuchte den beschuldigten Andreas Stettbacher (54) an seinem Wohnort im bernischen Bolligen. Der Divisionär öffnete die Tür, grüsste freundlich, beantwortete dann aber keine Fragen. Die Strafanzeige kam für ihn überraschend: Noch am Donnerstagabend hatte er am Fest anlässlich der Kommandoübergabe von Armeechef André Blattmann an dessen Nachfolger Philippe Rebord in Murten FR teilgenommen. 

Der Oberfeldarzt wurde vom Verteidigungsdepartement (VBS) vorläufig freigestellt. Wegen strafbaren Handlungen gegen das Vermögen. Darunter fallen Delikte wie Veruntreuung, Erpressung und Betrug, aber auch Datendiebstahl. Laut Strafgesetzbuch droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Mit Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen macht die Bundesanwaltschaft keine weiteren Angaben. «Die Bundesanwaltschaft bestätigt den Eingang einer Strafanzeige des VBS in dieser Angelegenheit. Die Strafanzeige wurde am Freitag eingereicht. Diese wird nun geprüft», sagt André Marty, Informationschef der Bundesanwaltschaft einzig.

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Amstutz: «Grobe Verfehlung»

Welche Vergehen Stettbacher genau begangen haben soll, ist unklar. Wegen laufenden Untersuchungen der Bundesanwaltschaft macht auch das VBS keine weiteren Angaben. Die Strafanzeige habe das Departement als solches gestellt, Bundesrat Guy Parmelin habe selbstverständlich Kenntnis von der Sachlage, heisst es beim VBS einzig.

Adrian Amstutz, SVP-Fraktionschef und Vizepräsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats sagt zu BLICK: «Ich habe keine Kenntnis, was genau vorgefallen ist, gehe aber davon aus, dass es sich um eine grobe Verfehlung handeln muss. Ansonsten hätte Bundesrat Parmelin nicht den Stecker gezogen.»

Auch andere Sicherheitspolitiker wie Alois Gmür (CVP, SZ) und Ida Glanzmann (CVP/LU) sind überrascht von der Strafanzeige. Es habe keine Anzeichen gegeben, dass etwas nicht stimme. Wie Glanzmann sagt, war der freigestellte Oberfeldarzt erst kürzlich in einer Sitzung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats anwesend.

Wieso ermittelt nicht Militärjustiz?

Stettbacher ist in der Armee im Rang eines Divisionärs, sein akademischer Titel lautet: Dr. med. Facharzt Chirurgie, Universität Bern. Der Berner ist aber zudem in ziviler Funktion Beauftragter des Bundesrates für den koordinierten Sanitätsdienst.

Hat er in dieser Funktion die Verfehlungen begangen? Möglich, denn in der Regel ermittelt die Militärjustiz bei beruflichen Vergehen von Militärangehörigen. Wie der Mediensprecher Tobias Kühne bestätigt, ist die Militärjustiz jedoch nicht involviert in den Fall.

Vor Jahren kritisierte Stettbacher im BLICK die Schweizer Jugend: «Die Jungen sind heute sehr ichbezogen. Es geht ihnen mehr darum, sich selbst zu verwirklichen oder dem eigenen Lustgefühl nachzugehen, als sich für andere einzusetzen.»

Und: «Den Gemeinschaftssinn kennen viele nicht mehr», so Stettbacher.

Er offenbar auch nicht.

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