«In der Gemeinde Tramelan wird alles einfach bewilligt»
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Mottfeuer im Wald:«In der Gemeinde Tramelan wird alles einfach bewilligt»

Zürcherin kämpft gegen illegale Feuer – und wird von Gemeinderat angegriffen
«Die Bauern machen hier, was sie wollen»

Es ist verboten, nasses Holz anzuzünden, weil es Schadstoffe freisetzt. Doch im Berner Jura scheint man über die sogenannten Mottfeuer hinwegzusehen. Selbst eine Rüge aus Bundesbern ändert nichts.
Publiziert: 18.06.2024 um 00:26 Uhr
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Aktualisiert: 19.06.2024 um 16:57 Uhr
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Gina KrücklReporterin

In der Schweiz ist alles geregelt – wann der Kehricht herausgestellt und wie hoch der Zaun gebaut werden darf. Oder: wo, wann und wie ein Feuer gemacht werden darf. Gerade in ländlicheren Regionen werden die Regeln aber gern nach Eigenmass ausgelegt, wie das Beispiel der Bauzonen-Anarchie in Frutigen zeigt. Jetzt scheint eine weitere Berner Gemeinde beide Augen zuzudrücken. Und das, obwohl es um knallharte Umweltschutz-Gesetze vom Bund geht.

In Tramelan wird auf sogenannten Wytweiden viel geholzt – und die Holzschlag-Reste gleich vor Ort verbrannt. Das ist im Kanton Bern erlaubt, wenn man eine Ausnahmebewilligung besitzt und sich an drei einfache Regeln hält: Kein Feuer in der Nähe von Bäumen, es muss beaufsichtigt werden und es darf nicht zu viel Rauch entstehen. Letzteres ist bei sogenannten Mottfeuern schwierig, da der Holzschlag noch frisch und somit in der Regel feucht ist.

In Tramelan wird das nicht so streng gesehen. «Die Bauern machen hier, was sie wollen. Ich habe schon gesehen, wie sie ihren Hauskehricht ins Feuer auf den Weiden geschmissen oder einen ganzen Fuchsbau angezündet haben», sagt Anwohnerin Virgina Pfändler (45). Sie beklagt sich schon seit langem über die verpestete Luft.

Seit fast zwei Jahrzehnten wohnt Virginia Pfändler in Tramelan BE.
Foto: Zamir Loshi
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Die Spuren der vielen illegalen Feuer sind in Tramelan nicht zu übersehen. Im Wald rund um Pfändlers Hof zeugen Dutzende verbrannter Wiesenflächen und diverse Tannen mit angesengten Ästen von meterhohen Flammen in nächster Nähe zu Bäumen. Obwohl kein Feuer brennt, liegt ein beissender Geruch in der Luft.

Untätige Polizei?

Wie oft Pfändler ein illegales Mottfeuer gemeldet hat, kann sie gar nicht mehr sagen: «Ich rufe fast jedes Mal die Polizei. Aber wenn jemand eine Bewilligung hat, tun die nichts.» Auch, wenn das Feuer gegen das Gesetz verstosse. «Anderswo hat es Konsequenzen, wenn man sich nicht ans Gesetz hält.»

Diesen Vorwurf weist die Kantonspolizei Bern auf Anfrage von Blick zurück. «Wir reagieren auf alle Meldungen.» Eine Anzeige wegen Mottfeuer erstatte die Polizei jedoch selten: Im gesamten Kanton waren es im vergangenen Jahr nur sieben, im Jahr davor 14. Und: «Nach unseren Kenntnissen ist der Berner Jura nicht stärker betroffen als andere Regionen.»

Hervé Gullotti, Gemeindepräsident und SP-Grossrat, sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf. «Es werden zwar Feuer gelegt, aber kontrolliert. Es gab wegen eines Schwelfeuers noch nie einen Waldbrand oder ein mit Rauch gefülltes Tal.» Gemeinderat Pierre Sommer ist selbst Landwirt. «Wir geben uns Mühe, können aber nicht jede Minute neben dem Feuer stehen.» Für Pfändler, die vor 20 Jahren von Zürich hergezogen ist, findet er klare Worte: «Wenn man aufs Land ziehen will, muss man sich an die Einheimischen anpassen. Nicht umgekehrt.»

Dem widerspricht Pfändler: Gerade im Frühling und im Herbst sei das Tal fast täglich mit Rauch durchzogen. Seit Jahren versucht sie durchzusetzen, dass man sich auch hier an die Regeln hält. Nicht mal eine Behördenschelte von höchster Stelle konnte die illegalen Feuer endlich löschen.

Beschwerde beim Bund bringt nichts

2021 ging beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Kanton Bern ein. Das Bafu rügte den Kanton und forderte ihn auf, zum einen das Mottfeuer-Verbot sowie die Feuer-Aufsichtspflicht durchzusetzen und zum andern seine Bewilligungsverfahren zu überprüfen. Die Rüge verpuffte aber wirkungslos, sagt Pfändler.

Die Bewilligungen für das Verbrennen von Holzabschlag werden von den vier kantonalen Waldabteilungen erteilt. Gemäss der für Tramelan zuständigen Waldabteilung Berner Jura wurden in der Gemeinde im vergangenen Jahr nur gerade drei Bewilligungen ausgestellt – gleichzeitig berichtet Anwohnerin Pfändler aber von Dutzenden von Feuern, die regelmässig Rauch und Gestank verursachen. Zahlen, die aufhorchen lassen und nicht zu den wenigen, ausgestellten Bewilligungen passen.

Kantonale Waldverordnung von Bern: Artikel 21a «Verbrennen von Schlagabraum»
  1. Das Verbrennen von Schlagabraum ist verboten.
  2. Schlagabraum darf ausnahmsweise mit Zustimmung der Waldabteilung und unter ständiger Beaufsichtigung der Feuerstelle verbrannt werden, *
  • wenn er von Forstschädlingen oder Krankheiten befallen ist, die eine Gefahr für den Wald darstellen
  • wenn er nicht mit vertretbarem Aufwand gesammelt und weggetragen werden kann, insbesondere bei Bacheinhängen und Bachbetten (Verklausungsgefahr) und in sehr steilen Landwirtschaftsflächen (Wiesen, Weiden),
  • wenn es die Arbeitssicherheit in sehr steilen Lagen erfordert oder
  • wenn es zur Pflege der Wytweiden notwendig ist.
  1. Das Verbrennen von Schlagabraum ist verboten.
  2. Schlagabraum darf ausnahmsweise mit Zustimmung der Waldabteilung und unter ständiger Beaufsichtigung der Feuerstelle verbrannt werden, *
  • wenn er von Forstschädlingen oder Krankheiten befallen ist, die eine Gefahr für den Wald darstellen
  • wenn er nicht mit vertretbarem Aufwand gesammelt und weggetragen werden kann, insbesondere bei Bacheinhängen und Bachbetten (Verklausungsgefahr) und in sehr steilen Landwirtschaftsflächen (Wiesen, Weiden),
  • wenn es die Arbeitssicherheit in sehr steilen Lagen erfordert oder
  • wenn es zur Pflege der Wytweiden notwendig ist.
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Um eine Bewilligung zu erhalten, muss man einen der vier Ausnahmegründe aus dem Gesetz angeben (siehe oben). Gegen die letzte Ausnahme «wenn es zur Pflege der Wytweiden notwendig ist» kämpft die Agrarwissenschaftlerin Marianne Bodenmann (78) seit Jahren an – und reichte deswegen auch die oben erwähnte Beschwerde beim Bafu ein.

Es sei nachvollziehbar, dass in begründeten Ausnahmefällen Holz verbrannt werde, so Bodenmann. «In Tramelan reicht es aber, wenn man auf dem Antragsformular das Kästchen ‹Pflege der Wytweiden› ankreuzt. Dann wird pauschal eine ganzjährige Bewilligung erteilt.» Auf dem bewilligten Gebiet darf der Bewilligungsinhaber so viele Feuer machen, wie er will.

Kanton arbeitet an neuer Bewilligungspraxis

Auf Anfrage sagt ein Sprecher der Waldabteilung Berner Jura dazu: «Uns ist die Problematik bewusst.» Der Kanton Bern sei aktuell daran, seine Bewilligungspraxis anzupassen. Wie genau diese Praxis in Zukunft aussehen soll, lässt das Amt offen. Die Wytweiden-Ausnahme dürfte aber bestehen bleiben: «Man muss die landwirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen.»

Zudem stellt der Sprecher infrage, wie viel ein neues Bewilligungsverfahren bringen würde: «Wir können nicht verhindern, dass Personen ohne Bewilligung Schlagabraum verbrennen oder dass Leute mit Bewilligung die Auflagen nicht einhalten.»

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