Schweizer Fotograf
Nachlass von Balthasar Burkhard geregelt

Eine Zusammenarbeit des Kunstmuseums Bern und der Fotostiftung Schweiz sichert langfristig den Nachlass des renommierten Schweizer Fotografen Balthasar Burkhard. Das teilten die beiden Häuser am Donnerstag mit.
Publiziert: 15.12.2022 um 10:34 Uhr

Burkhard starb 2010. Sein Nachlass umfasst sein Archiv, das sich auf sein künstlerisches Werk sowie fotografische Auftragsarbeiten bezieht. In seinem Testament hat er seine Frau Vida Burkhard als Alleinerbin und das Kunstmuseum Bern als Nacherbin verfügt.

Diese Konstellation habe sich als nicht umsetzbar erwiesen, heisst es im Communiqué vom Donnerstag. Das Kunstmuseum Bern und die Fotostiftung Schweiz haben demnach gemeinsam mit der Witwe eine Lösung erarbeitet, welche die Erhaltung und die Zugänglichmachung von Burkhards Gesamtwerk sichert.

Das Kunstmuseum Bern verzichtet auf die Nacherbschaft von Archiv und Urheberrechten. Dadurch kann das Archiv in das Eigentum der Fotostiftung Schweiz überführt werden. Dort können die Bestände fachgerecht gelagert werden - insbesondere die fragilen Negative, die ein spezielles Kältedepot erfordern.

Der verstorbene Berner Fotograf Balthasar Burkhard in einer Aufnahme von November 2004. (Archiv)
Foto: GAETAN BALLY

Das Kunstmuseum Bern ist seinerseits Besitzerin von rund 50 Werken des Fotografen. Es ist daran interessiert, die eigene Sammlung mit ausgewählten Werken abzurunden, erachtet aber die Fotostiftung als geeignete Institution für die Betreuung des Archivs.

Im Gegenzug für den Verzicht auf die Nacherbschaft erhält das Kunstmuseum von der Gottfried Keller-Stiftung vier Werke von Burkhard als Dauerleihgaben. Das Kunstmuseum Bern wird dadurch nach eigenen Angaben zur wichtigsten Schweizer Institution für die Repräsentation von Burkhards künstlerischem Werk.

(SDA)

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